Der eigene Chef werden Unternehmer auf Probe

Von Linda Staude

Für viele Angestellte ein großer Traum: Den Job an den Nagel hängen und sich selbständig machen. Wer es wagt, wird womöglich mehr Freiheiten genießen. Es gibt dabei aber viel zu beachten.

Wer nicht sofort volles Risiko eingehen möchte, kann sich auch nebenberuflich selbständig machen. Dadurch bleibt der alte Arbeitsplatz erhalten und der junge Unternehmer kann entspannt an seinem Traum arbeiten.


Figur in Business-Kleidung zwischen Würfeln
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Unternehmensgründer müssen viele Entscheidungen fällen

Das Prinzip

Der künftige Selbständige behält den bisherigen Job und organisiert das junge Unternehmen in der Freizeit. Wie viel Zeit er investiert, ist nur dann nach oben begrenzt, wenn der nebenberufliche Unternehmer arbeitslos gemeldet ist, noch studiert, Elternzeit in Anspruch nimmt oder kostenlos bei der Krankenkasse familienversichert ist. Arbeitnehmer können so viel nebenher arbeiten und so viel verdienen, wie sie schaffen können. Natürlich darf der Hauptjob darunter nicht leiden.

Genehmigung

Der Arbeitgeber muss über einen Nebenjob grundsätzlich nicht informiert werden. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst. Oder wenn die Genehmigung in Betriebsvereinbarung. Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich gefordert wird. Außerdem darf der Jungunternehmer dem eigenen Chef keine Konkurrenz machen. Wer allerdings Ärger am Arbeitsplatz vermeiden will, sollte den Arbeitgeber am besten doch über die Gründung informieren und sich die Genehmigung vielleicht sogar schriftlich geben lassen.

Behörden

Auch ein frisch gegründetes Nebenerwerbs-Unternehmen muss angemeldet werden. Dafür benötigt der Jungunternehmer einen Gewerbeschein von der Gemeindeverwaltung. Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, das statistische Landesamt und das Gewerbeaufsichtsamt.

Das Finanzamt muss innerhalb von vier Wochen einen ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ mit Umsatz- und Gewinnschätzung bekommen. Danach wird die Steuervorauszahlung festgesetzt, denn auch Nebenjobber müssen ihren Gewinn – zusammen mit ihrem Gehalt – versteuern. Wichtig auch: Werden Umsatz und Gewinn zu üppig, ist der Unternehmer zu einer umfangreichen und komplizierten Buchführung verpflichtet. Für kleine Unternehmen reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Erfolg als eigener Chef

Egal ob Unternehmer im Nebenberuf oder mit einem Sprung ins kalte Wasser: Ob die neue Firma überleben kann, hängt von einer sorgfältigen Planung ab. Gründen sollte man nur in einer Branche, die man bereits gut kennt. Außerdem braucht der Jungunternehmer eine gute Geschäftsidee: Ein Produkt oder eine Dienstleistung, die es noch nicht gibt oder die in irgend einer Form innovativ angeboten werden können. Der vierte Kiosk in derselben Straße ist keine gute Idee, die einzige Salatbar in einem Bankenviertel schon eher.

Marktüberblick

Erfolg hat nur, wer seine Kunden kennt und weiß, dass sie das eigene Angebot auch annehmen wollen. Auch die Wahl des richtigen Standortes mit Blick auf Kosten wie Miete oder Gewerbesteuer und auf die Konkurrenz ist bedeutsam. Danach richtet sich auch der Preis, den man für das Produkt oder die Dienstleistung verlangen kann.

Finanzierung

Wer eine gute Idee überzeugend vertreten kann, hat eine Chance, von der Bank einen Kredit zu bekommen – falls eine Investition nötig ist, die die eigenen Ersparnisse übersteigt. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Förderprogrammen für Existenzgründer, die man eventuell in Anspruch nehmen kann. Wichtig für beides: Eine realistische Kalkulation von Kosten, Umsätzen und Gewinnen.

Professionelle Hilfe

Steuern, Bilanzen, Marktforschung, Werbung – ein Existenzgründer muss sich mit einer Fülle von komplizierten Themenfeldern auseinandersetzen. Für die meisten ist es nicht ratsam, sich auf eigene Faust um jedes einzelne von ihnen zu kümmern. Hilfsangebote gibt es reichlich: Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Bundesarbeitsagentur, den Industrie- und Handels- oder Handwerkskammern, von Steuer- und professionellen Gründungsberatern. Selbst wenn die Beratung nicht kostenlos ist: Das Geld ist gut angelegt, wenn aus dem Unternehmen auf Probe am Ende eine echte selbständige Existenz wird.

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Stand: 05.09.2011, 12.45 Uhr