Ein Jahr ohne Chef: Sabbatical klug organisiert
Eine Weltreise machen, mit eigenen Händen ein Haus bauen oder eine Fremdsprache lernen: 38 Prozent der Deutschen träumen von einer befristeten Auszeit vom Job, so eine aktuelle Umfrage. Doch nur vier Prozent nehmen tatsächlich ein Sabbatjahr. Denn der Organisationsaufwand ist beträchtlich.
- Audio: Was bei einer Auszeit zu beachten ist, erklärt WDR 2 Reporterin Linda Staude (01.11.12) Linda Staude, WDR 2 Der Feiertag
Einen verbrieften Anspruch auf mehrmonatigen Sonderurlaub hat man als Arbeitnehmer nicht. Es gibt zwar Unternehmen mit Betriebsvereinbarungen, die Auszeiten mit Arbeitsplatzgarantie vorsehen. Für die meisten gilt aber: Ein Sabbatjahr ist Verhandlungssache, das letzte Wort hat der Chef. Die Chancen sind besser für Angestellte im öffentlichen Dienst und Mitarbeiter großer Unternehmen. In einem kleinen Betrieb mit vielleicht fünf oder sechs Kollegen ist es schwer, für eine längere Auszeit einen Vertreter zu finden.
Planung zahlt sich aus
Spontaneität beim befristeten Ausstieg aus dem Arbeitsalltag kostet. Wer auf die Schnelle eine Pause vom Job braucht, muss das Sabbatical mit unbezahltem Urlaub realisieren. Flexibel, aber teuer, weil die Ersparnisse dabei draufgehen. Weil keine Sozialversicherungsbeiträge fließen, drohen außerdem Einbußen bei der Rente und Probleme beim Krankenversicherungsschutz. Deshalb: Freiwillig weiterversichern! Über die Voraussetzungen für eine freiwillige Krankenversicherung informieren die Krankenkassen. Ob sich freiwillige Rentenbeiträge lohnen, hängt stark von der Ausgestaltung der Auszeit und damit vom Einzelfall ab. Auch hier empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Rentenversicherungsträger.
Sparen für die Auszeit
Günstiger organisiert man die berufliche Pause über ein Zeitwertkonto - wenn der Arbeitgeber diese Möglichkeit anbietet: Während der Ansparphase sammeln Arbeitnehmer Überstunden, Urlaubstage, Guthaben aus Gleitzeitkonten, Bonuszahlungen oder Weihnachtsgeld an. Die eingezahlten Beträge sind weder steuer- noch sozialabgabepflichtig.
Im Sabbatjahr bezieht er aus diesem Guthaben ein monatliches „Gehalt“. Es gilt als normales Arbeitseinkommen, so dass weiterhin Rentenansprüche daraus entstehen. Zusatznutzen: Auch die Krankenversicherung bleibt erhalten. Um über ein Zeitwertkonto ein ganzes berufliches Pausenjahr vorzufinanzieren, muss man mindestens zwei bis drei Jahre ansparen.
Weniger Gehalt vor der Auszeit
Eine weitere Finanzierungs-Variante fürs Sabbatical: Gehaltssplitting bzw. befristete Mehrarbeit mit Gehaltsverzicht. Beispiel: Der Arbeitnehmer arbeitet drei Jahre lang je 40 Stunden in der Woche, bekommt aber nur 30 Stunden bezahlt. Im vierten Jahr nimmt er eine Auszeit und bekommt die mehr geleisteten Stunden ausgezahlt. Auch hier fließt weiter Geld in die Renten- (allerdings entsprechend weniger als bei einer Vollzeitstelle) und in die Krankenversicherung. Voraussetzung für diese Ansparvariante: Die Ersparnisse müssen ausreichen, damit man sich den Gehaltsverzicht über einen längeren Ansparzeitraum leisten kann.
Sonderfall Eltern
Eltern mit Kindern unter acht Jahren haben die Möglichkeit, später in Elternzeit zu gehen. Vorteil: Wer gesetzlich krankenversichert ist, bleibt es. Privatversicherte müssen ihre Beiträge weiter zahlen. Zudem wird die Elternzeit bei der Rente angerechnet. Nachteil: Es gibt weder Geld vom Staat noch vom Arbeitgeber. Elterngeld gewährt der Staat nur 14 Monate und nur direkt nach der Geburt des Kindes. Das ist nur realistisch bei hohen Rücklagen.
Verhandlungen mit dem Chef
Wenn der eigene Arbeitgeber nicht ohnehin bereits flexible Arbeitszeitmodelle anbietet, hängt bei der Durchsetzung eines Sabbatsjahrs viel vom persönlichen Verhandlungsgeschick ab. Wichtig: Dem Chef die Vorteile für das Unternehmen klar machen. Wie sehr der Arbeitsalltag nervt, ist kein gutes Argument. Wie viel Eigeninitiative und Flexibilität die Organisation eines Sabbaticals erfordert, wie viel Motivation und zusätzliche Qualifikation es bringt, schon.
Empfehlenswert ist es auch, dem Arbeitgeber einen gut durchdachten Plan zu präsentieren. Wenn bereits klar ist, wer die Vertretung während der Auszeit übernehmen und wie und wann der Vertreter eingearbeitet werden kann, wird der Chef eher zustimmen, als wenn er sämtliche Probleme selbst lösen soll.
Schriftliche Vereinbarungen
Um Probleme beim Wiedereinstieg zu vermeiden, sollte das Verhandlungsergebnis vertraglich festgelegt werden. Rückkehr an den alten Arbeitsplatz oder ein neues Tätigkeitsfeld, Kündigungsschutz, weitere Karriere - all diese Details können und sollten unbedingt schriftlich vereinbart werden, damit man die Auszeit auch ohne Sorge um den Job genießen kann.
Stand: 01.11.2012, 00.00 Uhr

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