Mit Sicherheit pausieren: Versicherungsratgeber für Kurz-Aussteiger
Ein Sabbatjahr bringt nicht nur Freiheit und neue Erfahrungen, es kostet in den meisten Fällen auch Geld. Unnütze Ausgaben müssen da dem Rotstift zum Opfer fallen. Dazu gehören auch überflüssige Versicherungsverträge. Allerdings sollte man nicht an der falschen Stelle sparen.
Grundsätzlich gilt für Kurzzeit-Aussteiger dieselbe Regel wie für Vollzeit-Arbeitnehmer: Versichert werden müssen Risiken, die den finanziellen Ruin bedeuten können. Alle anderen Policen sind Luxus.
Krankenversicherung
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland behält, hat keine Wahl: Die Krankenversicherung ist Pflicht. D.h. auch wer für das Sabbatical unbezahlten Urlaub nimmt und vom Arbeitgeber keinen Zuschuss mehr bekommt, muss sich weiter versichern. Welche Regeln für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gelten, darüber informieren die Krankenkassen.
Ein Sabbatjahr im Ausland - sei es auf einer Weltreise, sei es für einen Sprachkurs oder ein soziales Projekt - ist ein Sonderfall. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nämlich im Ausland nicht. Da aber schon ein kurzer Krankenhausaufenthalt oder eine kleine Operation je nach Gastland ganz schnell zehntausende Euro verschlingen kann, ist eine Zusatzversicherung unverzichtbar. Wichtig: Eine normale Reisekrankenversicherung deckt nur Kurztrips im Urlaub ab. Wer Deutschland einige Monate oder ein ganzes Jahr verlassen will, muss sich nach speziellen Langzeitversicherungen umsehen.
Altersvorsorge
Auch in die gesetzliche Rentenversicherung kann der Arbeitnehmer in der Job-Pause weiter freiwillig einzahlen. Das kann allerdings mit über 1.000 Euro pro Monat Höchstbeitrag zu Buche schlagen. Wer sparen muss, hat die Möglichkeit, den Mindestbeitrag zu leisten - derzeit knapp 80 Euro im Monat. Problem dabei: Er erhöht die Rente im Alter nicht nennenswert. Außerdem werden freiwillige Beiträge für jüngere Versicherte nicht anerkannt, wenn es um Rentenzeiten geht.
Besonders problematisch ist das bei der Erwerbsminderungsrente. Auf sie hat nur Anspruch, wer fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt und außerdem in den folgenden fünf Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge geleistet hat. Freiwillige Zahlungen werden also nicht anerkannt. Die Folge: Zu lang darf die Auszeit nicht ausfallen, damit die Nachteile bei der Rente nicht zu groß werden. Da die Regelungen kompliziert sind und vom Einzelfall abhängen, empfiehlt sich bei der Planung des Sabaticals unbedingt eine Beratung beim Rentenversicherungsträger.
Arbeitslosenversicherung
Freiwillige Beiträge sind in der Arbeitslosenversicherung nicht vorgesehen. Wer ohne Arbeitsvertrag eine Auszeit nimmt, ist nicht versichert. Um trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld zu behalten, darf das Sabbatical ein Jahr nicht überschreiten. Denn die Bundesagentur zahlt nur, wenn ein Versicherter in den zwei Jahren vor dem Verlust des Jobs mindestens zwölf Monate Beiträge geleistet hat.
Privathaftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte einem anderen zufügt. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt und sollte auch im Sabbatical auf keinen Fall gekündigt werden. Das dürfte auch Arbeitnehmern, die knapp bei Kasse sind, nicht allzu schwer fallen: Eine Police gibt es bereits für relativ kleine, zweistellige Beiträge im Jahr. Wichtig: Klären, ob der Versicherungsschutz auch dann noch greift, wenn der Versicherte das ganze Jahr im Ausland verbringt.
Hausratversicherung
Wer länger von zu Hause abwesend ist, muss sich überlegen, was in der Zwischenzeit mit der Wohnung geschieht. Eine Möglichkeit ist, sie zu behalten und vielleicht einen Untermieter zu suchen. In diesem Fall sollte der Kurzzeit-Aussteiger auf die Hausratversicherung besser nicht verzichten. Wer sich dafür entscheidet, die Wohnung aufzulösen und die eigenen Sachen einzulagern, kann dafür spezielle Versicherungen abschließen.
Optionaler Versicherungsschutz
Je nach Vorhaben und Reiseziel während des Sabbatjahres kann es sinnvoll sein, eine Unfall- oder eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die auch juristische Streitigkeiten im Ausland abdeckt. Beides gehört nicht unbedingt zum unverzichtbaren Basisschutz, kann aber ratsam sein. Bei knappem Budget muss der Kurzzeit-Aussteiger hier sorgfältig Risiko und Kosten abwägen.
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Stand: 05.09.2011, 12.39 Uhr

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