Gesetz gegen Online-Abzocke Zum Schutze der Nutzer

Abzocke am Telefon oder auch im Internet - davor will die Bundesregierung die Verbraucher künftig besser schützen. Das Bundesjustizministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf fertiggestellt.


Eine Frau tippt an ihrem Laptop.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bestätigte am Mittwoch (30.01.2013) in Berlin, dass sich die Regierungskoalition auf einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Verbrauchern vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geeinigt hat. Der Entwurf ihres Ministeriums sieht nach Medienberichten vor, dass Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden, künftig erst dann wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden. Zudem sollten die Bürger besser vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkassofirmen geschützt werden. Sie müssen künftig detailliert angeben, wie die Forderung entstanden ist.

Neuer "Abzockermarkt" im Internet


Mit der Ausdehnung des Internets hat sich in den letzten Jahren ein regelrechter Abzockermarkt entwickelt, so WDR 2 Hauptstadtkorrespondet Volker Schaffranke. "Man bekommt zum Beispiel ein Schreiben von einem Anwalt, das sehr seriös aussieht, aber unverschämt formuliert ist." Darin werde dann beispielweise behauptet, man habe ein Abo gekauft und nie bezahlt - "dann wird mit saftigen Strafen gedroht".

Sicherheit durch schriftliche Bestätigung


Volker Schaffranke
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Volker Schaffranke

Verbraucherschützer hätten festgestellt, dass 80 Prozent der Beschwerden, die bei ihnen eingingen, berechtigt wären, so Schaffranke weiter. Nach dem neuen Gesetzesentwurf dürften am Telefon keine Glücksspiele mehr verkauft werden. "Alles, was telefonisch abgeschlossen wird, muss per Fax oder E-Mail noch einmal bestätigt werden." Inkasso-Unternehmen müssten zudem ab sofort sehr detailliert nachweisen, wie sie überhaupt zu der Forderung kommen.

Illegale Downloads

Bei illegalen Downloads aus dem Netz haben sich mittlerweile zahlreiche Anwaltskanzleien spezialisisert, immer mehr private Nutzer abzumahnen und saftige Gebühren zu kassieren. Das ginge nach dem neuen Gesetzentwurf nicht mehr, so Schafranke. "Wer zum ersten mal privat und nicht gewerblich ertappt wird, bei dem dürfen die Anwälte maximal 150 Euro kassieren und nicht irgendwelche überzogenen Forderungen stellen."

Gesetzentwurf wird im Kabinett diskutiert

Der Gesetzentwurf müsste bis nächste Woche Mittwoch im Kabinett vorgestellt werden, dann würde es im Parlament diskutiert. Auch die Verbraucherschützer werden noch ein Wörtchen mitreden wollen. "Wenn dann alles gut geht, kann es noch vor der Sommerpause verabschiedet werden."


Stand: 30.01.2013, 14.02 Uhr