Bettina Wulff vs. Google: Aussichtsloser Kampf?
Wer bei Google "Bettina Wulff" als Suchbegriff eingibt, der bekommt automatisch Begriffe wie "Prostituierte" oder "Escort" zur Ergänzung der Suche angeboten. Dagegen wehrt sich Bettina Wulff nun.

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Autovervollständigung bei Google - Bettina Wulff kämpft um ihren Ruf
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- Audio: Bettina Wulff klagt gegen Google: Kann der Konzern wirklich nichts tun? (10.09.2012) Jörg Brunsmann / Katrin Schmick, WDR 2 Morgenmagazin
Mit einer Klage will die Frau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff verhindern, dass bei Eingabe ihres Namens automatisch Suchbegriffe wie "Rotlichtvergangenheit" auftauchen. Kann Google tatsächlich nicht beeinflussen, welche Begriffe bei der Eingabe einer Suche auftauchen? WDR 2 Netz-Experte Jörg Brunsmann widerspricht: "Ja und Nein. Sie könnten schon ein bisschen, wenn sie wollten." Bettina Wulff gehe es vor allem um die Vervollständigung der Suchbegriffe bei Google. In Bezug darauf hat Unternehmenssprecher Kay Oberbeck die Vorwürfe bereits zurückgewiesen: Google nehme keinen Einfluss auf die Suchbegriffe. "Die bei der Google-Autovervollständigung sichtbaren Suchbegriffe spiegeln die tatsächlichen Suchbegriffe aller Nutzer wider."
Verbindung wird schnell wiederhergestellt

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Bettina Wulff wehrt sich gegen Vorwürfe
Der Aussage stimmt Jörg Brunsmann zwar zu, erläutert aber: "Google könnte natürlich jetzt hingehen und sagen, 'Okay, wir löschen jetzt erst einmal die Suchgeschichte von Bettina Wulff.' Das heißt, da wird erstmal gar nichts an Ergänzungen angezeigt." Brunsmann vermutet aber, dass das Problem so nur kurzfristig gelöst werden würde. Im Moment suchten vermutlich wieder viele Menschen nach Bettina Wulff und den Gerüchten, so dass innerhalb kurzer Zeit diese Verbindung wiederhergestellt wäre. "Wie viele Suchanfragen es genau braucht, bis ein Begriff in der Vorschlagsliste landet, das sagt Google nicht, das ist deren Geheimnis", so Brunsmann weiter. Klar sei aber: Wenn so etwas einmal in der Welt sei, dann bekomme man es nur ganz schwer wieder weg. Da gelte der Spruch: "Das Internet vergisst nichts."
Fünf ähnliche Verfahren hat Google gewonnen
Google verweist darauf, dass der Konzern in Deutschland bereits fünf ähnliche Verfahren geführt habe und alle gewonnen habe. In Italien habe es allerdings einmal einen Fall gegeben, in dem der Kläger Recht bekommen habe, erzählt Jörg Brunsmann. Im Zusammenhang mit dem Namen des Klägers sei der Begriff 'Schwindler' aufgetaucht - das musste Google rausnehmen.
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Stand: 10.09.2012, 09.36 Uhr
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