Beschneidung von Jungen: Erlaubnis auf den Weg gebracht
Im Streit um die Rechtmäßigkeit religiöser Beschneidungen minderjähriger Jungen soll die Bundesregierung bis zum Herbst einen Vorschlag für die gesetzliche Regelung vorlegen. Eine große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten unterstützte am Donnerstag (19.07.2012) eine entsprechende Entschließung von Union, FDP und SPD. Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte das "Hauruckverfahren", in dem der Antrag entstanden sei.
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Beschneidungszeremonie: Ausdruck religiöser Überzeugungen (Fotostrecke 1)
Betont wird in der Entschließung auch, dass sich aus der gesetzlichen Klarstellung bei der Einordnung der Beschneidung keine "Präjudizwirkung für andere körperliche Eingriffe aus religiösen Gründen" ergeben dürfe. Der Bundestag bekräftigte seine Verurteilung der in Deutschland verbotenen weiblichen Genitalverstümmelung.
"So einfach ist es nicht"

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NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD)
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- Audio: Religiöse Beschneidung: NRW-Justizminister Thomas Kutschaty setzt auf gesetzliche Regelung (19.07.2012) Gudrun Höpker / Thomas Kutschaty, WDR 2 Westzeit
Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) setzt in der Frage der religiös motivierten Beschneidung von Knaben und jungen Männern auf eine gesetzliche Regelung. Er wolle nicht per Dienstanweisung in die Ermittlungsarbeit der Staatsanwälte eingreifen: "So einfach ist es nicht und einen solchen Federstrich wird es mit mir in Nordrhein-Westfalen nicht geben", stellte der Minster im Interview mit WDR 2 klar. Kutschaty erteilte damit dem Vorschlag des Freiburger Staatsrechtlers Prof. Martin Hochhuth eine Absage, die strafrechtliche Verfolgung religiöser Beschneidung als Körperverletzung per Dienstanweisung zu untersagen.
Rechtssicherheit per Dienstanweisung?
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- Audio: Beschneidungsurteil: Staatsrechtler Martin Hochhut von der Universität Freiburg zur Rechtslage (19.07.2012) Uwe Schulz / Martin Hochhuth, WDR 2 Morgenmagazin
"Die Rechtslage in ganz Deutschland könnte sofort durch einen Federstrich der Landesjustizminister geklärt werden, dann hätten wir noch heute Rechtssicherheit", hatte Hochhuth im WDR 2 Morgenmagazin gesagt. Sein Vorschlag: Eine Dienstanweisung der Landesjustizminister an die ihnen unterstellten Staatsanwälte, "die kunstgerechte, erwünschte, religiös begründete Knabenbeschneidung nicht strafrechtlich zu verfolgen".
"Umsetzung wird schwierig"
Zum Inhalt eines möglichen Gesetzes wollte der Minister noch keine konkreten Aussagen machen: "Die praktische Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens wird noch sehr schwierig werden." Kutschaty riet dazu, die weitere Rechtssprechung höherer Instanzen abzuwarten. Er selbst sei überzeugt, dass die kunstgerechte religiöse Beschneidung nach wie vor erlaubt sein müsse.
Proteste religiöser Verbände
Der Streit über rituelle Beschneidungen von Jungen hatte nach einem Urteil des Kölner Landgerichts an Schärfe zugenommen. Die Richter hatten entschieden, dass es sich bei religiösen Beschneidungen um strafbare Körperverletzung handele. Dagegen erklärte die Rabbinerkonferenz: "Verantwortungsbewusste Beschneidungen müssen weitergehen dürfen - vollkommen legal und gesetzlich abgesichert." Nur so könne Religionsfreiheit in Deutschland glaubwürdig Bestand haben.
Noch keine konkreten Vorschläge
Die Bundesregierung hatte am Freitag (13.07.2012) auf den Proteststurm von Juden und Muslimen gegen das Urteil reagiert und angekündigt, Rechtsklarheit schaffen zu wollen. Konkrete Vorstellungen für ein Gesetz gibt es aber noch nicht. Das Urteil war vor allem bei islamischen und jüdischen Organisationen auf scharfe Kritik gestoßen. Auch in der Politik wurden zuletzt vermehrt Forderungen laut, Beschneidungen von Jungen gesetzlich straffrei zu stellen.
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Stand: 20.07.2012, 07.16 Uhr
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