Havarie der "Costa Concordia" Fünftes deutsches Opfer identifiziert

Bei der Havarie des Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" sind mindestens fünf deutsche Passagiere ums Leben gekommen. Das fünfte bislang identifizierte deutsche Todesopfer stammt aus Baden-Württemberg.

Ob es sich bei der identifizierten Person um einen Mann oder eine Frau handelt, sagte der Sprecher des Landeskriminalamt (LKA) in Stuttgart nicht.


Ein Schiff mit Arbeitern der Firmen Smit und Neri vor dem havarierten Wrack der Costa Concordia am Samstag (29.01.2012)
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Ein Schiff mit Arbeitern der Firmen Smit und Neri vor dem havarierten Wrack der Costa Concordia am Samstag (29.01.2012)

Zahl der Todesopfer steigt auf 17

Laut Auswärtigem Amt und nach Angaben des italienischen Innenministeriums gelten weiterhin sieben Bundesbürger als vermisst. Erst am Mittwoch waren vier Todesopfer aus Deutschland identifiziert worden. Im Wrack des havarierten Kreuzfahrtschiffs entdeckten Taucher italienischen Medienberichten zufolge am Samstag (28.01.2012) eine weitere Leiche. Damit stieg die Zahl der geborgenen Todesopfer des Schiffsunglücks auf 17.

WDR 2-Rechtsexperte zu Sammelklage


Die Reederei des Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia will den Überlebenden und Unverletzten des Schiffsunglücks vor der italienischen Insel Giglio 11.000 Euro Entschädigung zahlen. Ein Rechtsanwalt aus Marl will sich darauf angeblich nicht einlassen und soll eine Sammelklage in den USA vorbereiten."Zunächst scheint es viel" sagte im WDR 2 Morgenmagazin Rechtsexperte Karl-Dieter Möller, doch man "sollte sich vor Augen halten", Passagiere hätten ohnehin Anspruch auf Rückerstattung der Reisekosten. Dann müsse man genau überlegen, welche Dinge man verloren habe und wie viel die Neuanschaffung kosten wird. Dazu sollte man sich unbedingt Zeit lassen, oftmals fiele Menschen erst Monate später auf, welche kostspieligen Verluste sie wirklich hinnehmen hätten müssen. Da schrumpften die 11.000 Euro Schadensersatz schon einmal schnell zusammen.

Unkalkulierbar: Psychologische Folgen

Besonders unkalkulierbar seien aber die psychischen Folgen des schweren Schiffsunglücks. Das käme häufig vor, sagte Möller: Wer bezahle, wenn man dann - und sei es nur kurzfristig - arbeitsunfähig würde? 11.000 Euro sind dann, Ausfälle bei den Einkünften oder Kosten zusätzlicher ärztlicher Behandlungen eingerechnet, schnell zu wenig, so Karl-Dieter Möller.

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Stand: 27.01.2012, 17.51 Uhr