Fragebögen der Krankenkassen: "Unzulässiger Druck"
Krankenkassen verschicken Fragebögen mit persönlichen Fragen an arbeitsunfähig gemeldete Patienten. Das ist unzulässig, so der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar bei WDR 2. Einige der Fragen finden Sie hier.

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Rechtswidrige Praxis? Daten- und Verbraucherschützer schlagen derzeit gegen das Vorgehen der Krankenkassen Alarm.
Verschiedene Krankenkassen haben krankgemeldete Personen, die Krankengeld bezogen haben, mit Fragebögen behelligt. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass hier offenbar Druck auf die Patienten ausgeübt werden soll, die Krankschreibung zu beenden. Die Krankenkassen würden so eine Menge Geld sparen.
Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar im Interview
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- Audio: Datenschutzbeauftragter Schaar: "Unzulässiges Verhalten der Krankenkassen" (09.10.2012) Stefan Quoos / Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar, WDR 2 Westzeit
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar kritisiert das Vorgehen der Krankenkassen in der WDR 2 Westzeit. "Mich stört, dass hier viel mehr Daten abgefragt werden, als zulässig ist. Dass hier Menschen, die ohnehin in einer schwierigen Situation sind, weil sie gerade arbeitsunfähig sind, eben nicht nur nach den harten Fakten gefragt werden, wie lange die Arbeitsunfähigkeit andauert, sondern nach Informationen, die die Krankenkassen gar nichts angehen."

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Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar: "Unzulässige Praxis"
Rechtlich fragwürdige Praxis
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- Audio: Dreistes Vorgehen der Krankenkassen: Datensammeln ohne Rechtsgrundlage (09.10.2012) Stefan Quoos / Katja Keppner, WDR 2 Westzeit
- Audio: Krankenkassen als Datensammler: Was wollen die Kassen wissen? (09.10.2012) Gisela Steinhauer / Philipp Glitz, WDR 2 Mittagsmagazin
Öffentlich distanzieren sich die Krankenkassen immer wieder von der Praxis. Die Fragebögen werden aber trotzdem immer wieder an krankgeschriebene Personen verschickt. Wir haben einige der Fragen aus den Fragebögen der Krankenkassen zusammengetragen.
Die Fragen
- "Ich arbeite als (bitte genaue Berufsbezeichnung) ..."
- "Ich beziehe Kurzarbeitergeld seit ..."
- "Wurde Ihr Arbeitsverhältnis beendet?"
- "Ich bin arbeitslos seit ..."
- "Ich werde mich am ... bei der Agentur für Arbeit melden."
- "Meine Arbeitsunfähigkeit dauert vorraussichtlich ..."
- "Wann ist voraussichtlich eine Arbeitsaufnahme möglich?"
- "Wie beurteilen Sie den weiteren Verlauf Ihrer Erkrankung?"
- "Welche Probleme stehen der Arbeitsaufnahme entgegen?"
- "Welche Probleme stehen der Meldung zur Vermittlung bei der Agentur für Arbeit entgegen? Bitte machen Sie Angaben zum Vermittlungsbereich."
- "Ich werde mich am ... bei der Bundesagentur für Arbeit der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen.
- "Halten Sie aus Ihrer Sicht eine stufenweise Wiedereingliederung für sinvoll?"
Wer darf Fragen stellen?
Fragen dieser Art dürfen nur der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen stellen, also Ärzte, die zwar im Auftrag der Kassen arbeiten, aber trotzdem eine Schweigepflicht haben, und die als neutrale Gutachter auftreten. Die Kassen ziehen die Fragenbögen meistens zurück, sobald der Versicherte die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Daten einfordert oder sich bei den Verbraucherschützern Rat einholt.
Stand: 09.10.2012, 11.51 Uhr
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