Zusatzleistung des Arbeitgebers Auslaufmodell Urlaubsgeld?

Die meisten Arbeitnehmer haben bis zu 30 Tage Urlaub und erhalten Urlaubsgeld - einen Rechtsanspruch gibt es darauf allerdings nicht generell. Und so ist es bei vielen inzwischen gestrichen worden.

Nur wenn die Tarifverträge entsprechende Regelungen vorsehen, haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Urlaubsgeld. Dies ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter, um die meist im Sommer anfallenden urlaubsbedingten Zusatzaufwendungen zu bezuschussen. Traditionell wird das Urlaubsgeld mit dem Juni-Gehalt ausgezahlt.


Eine Frau liest einer Hängematte am Badestrand eines Campingplatzes in Lindau (Schwaben) ein Buch
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Doch Standart ist die zusätzliche Finanzspritze offenbar schon lange nicht mehr. Laut einer aktuellen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung, die am Dienstag (29.05.2012) veröffentlicht wird, erhalten nur 46 Prozent aller Arbeitnehmer überhaupt Urlaubsgeld. Von denjenigen, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, bekommen immerhin 59 Prozent die Zusatzleistung. Bei den Beschäftigten ohne Tarifvertrag sind es nur 39 Prozent.

Auszahlung ist branchenabhängig

Ob Urlaubsgeld gezahlt wird, ist meist auch branchenabhängig. In der Gastronomie können sich viele Arbeitgeber keine Zusatzgratifikation für ihre Mitarbeiter leisten, dagegen erhalten Beschäftigte in der Holz- und Metallverarbeitungsbranche bislang durchschnittlich das meiste Urlaubsgeld.


Stand: 29.05.2012, 00.00 Uhr