WDR 2 Klartext zum Urteil über die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge: Gesetzgeber ist jetzt dran
Flexibilität und die Möglichkeit, Menschen nur befristet einzustellen, ist für viele Unternehmen in Deutschland wichtig! Gut so und keine Frage. Aber alles hat seine Grenzen, meint Frank-Christian Starke im WDR 2 Klartext.

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Montage: Ein Arbeitsvertrag wird mit einer Bemerkung überreicht; ein Hammer zur Urteilsverkündigung
Nichts spricht dagegen, dass sich Unternehmen kurzfristig nach personeller Verstärkung umsehen: wenn jemand krank ist, wenn unerwartet ein dicker Auftrag reinkommt oder wenn ein Sonderprojekt ansteht, dass nur einige Wochen dauert.
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- Audio: WDR 2 Klartext: Gesetzgeber ist jetzt dran (26.01.2012) (01:44 min.) Frank-Christian Starke, WDR 2 Mittagsmagazin
Und klar ist auch: In solchen Fällen muss es schnell gehen, möglichst unbürokratisch. Und dann ist es auch in Ordnung, dass für solche genau begrenzten und – ja eben - befristeten Jobs nicht haarklein genau alle Regelungen gelten, die sonst bei der Beschäftigung unbefristet - eben normal angestellter – Mitarbeiter vorgeschrieben sind.
Derlei Flexibilität kann auch den Arbeitnehmern nutzen, die etwa als ältere Wiedereinsteiger oder als junge Jobanfänger nach einer neuen beruflichen Chance suchen.
Genauso richtig ist aber auch: Alles muss seine Grenzen haben – auch die nötige Flexibilität der Unternehmen. Aus guten Gründen gibt es in Deutschland Schutzregelungen: Kündigungsschutz, damit nicht einfach so jemand herausgeschmissen werden kann, weil dem Chef die Nase nicht passt. Mitbestimmungsregeln, damit die Beschäftigten sich wehren können. Und nicht zuletzt Lohn-Tarifverträge, damit anständig geleistete Arbeit auch anständig bezahlt wird.
All das ist übrigens auch im Interesse der Arbeitgeber, denn mit solchen Regeln wird für fairen Wettbewerb gesorgt.
Leider nur werden diese Regeln immer weiter ausgehöhlt: Durch marktradikale Politiker, die ständig nach noch mehr Flexibilität rufen und weniger Arbeitnehmerschutz meinen. Und durch Unternehmer, die die bei regulären Arbeitsverhältnissen geltenden Regelungen unterlaufen und ihre Betriebe mit Praktikanten, Probe-Arbeitern, 400-Euro-Jobbern und befristet Beschäftigten führen. Von Halb- bis ganz-illegaler Beschäftigung, Tricksereien mit Werkverträgen und Scheinselbständigkeit ganz zu schweigen.
Der Gesetzgeber ist jetzt dran, das zu ändern. Und klare Grenzen zu ziehen. Damit das Normalarbeitsverhältnis nicht bald zur Ausnahme wird.
Stand: 26.01.2012, 17.00 Uhr
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