WDR 2 Quintessenz - Versteckte Bankgebühren Unerklärliche Abbuchungen

Von Ute Schyns

Wer in den Supermarkt geht, sieht normalerweise auf einen Blick, was die Ware kostet. Von so viel Transparenz sind Banken und Sparkassen weit entfernt. Wer herausfinden will, was die einzelnen Bankleistungen kosten, muss sich durch jede Menge Kleingedrucktes arbeiten. Es kann sich durchaus lohnen, die Bankgebühren auf dem Kontoauszug gut im Blick zu haben.


Symbolbild Bankgebühren: Euro-Münzen liegen auf Kontoauszügen; Rechte: pa/ Sven Simon
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Symbolbild Bankgebühren: Euro-Münzen liegen auf Kontoauszügen

Überblick verschaffen

Banken und Sparkassen müssen im Schalterraum ihre wesentlichen Leistungen und Preise aushängen (Preisaushang). Zudem hat der Kunde das Recht darauf, auf Nachfrage am Schalter das ausführlichere Preisverzeichnis und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zu erhalten. Bei Direktbanken gibt es diese Informationen per Brief, E-Mail oder auf der Internseite der Bank. Das Internet ist immer eine gute Quelle, um Gebühren und Konditionen zu recherchieren. Grundsätzlich dürfen Banken nur die Kosten in Rechnung stellen, die im Preisverzeichnis aufgeführt werden. Berechnungsgrundlage ist die aktuelle Gebührentabelle. Doch nicht jede Gebühr ist auch erlaubt.

Nicht jede Leistung darf etwas kosten

Grundsätzlich darf die Bank nur dann für eine Leistung Geld verlangen, wenn sie dem Kunden eine Dienstleistung erbringt. Wird sie dagegen im eigenen Interesse tätig, darf sie die Kosten dafür nicht dem Kunden aufbrummen. Beispiel Wertermittlung von Immobilien für einen Kredit. Die Wertermittlung liegt im Interesse der Bank, weil sie auf diesem Wege ihr Kreditrisiko absichern will. Sie darf auch dann keine Gebühren verlangen, wenn sie durch die Leistung eine gesetzliche Pflicht erfüllt. Auch Basisleistungen, wie zum Beispiel Ein- und Auszahlungen auf das eigene Konto, müssen in den meisten Fällen kostenfrei sein. Es gibt zahlenreiche richtungweisende Gerichtsurteile. Einen ausführlichen Überblick bietet die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internetseite.

Belastungsbuchungen müssen nachvollziehbar sein

Werden die Kontoführungsgebühren als „Paket“ abgerechnet, können Kunden von der Bank eine Aufgliederung der Kosten verlangen, wenn die Abbuchung zweifelhaft erscheint.

Strittige Gebühren sofort reklamieren

Kontoauszüge immer regelmäßig kontrollieren. Der Rechnungsabschluss, den die Bank quartalsweise erstellt, weist auch die Kontoführungsgebühren aus. Grundsätzlich gilt: Sobald nicht-nachvollziehbare Gebühren auf dem Kontoauszug auftauchen, sollten Bankkunden sie sofort reklamieren. Wegen der Nachweisbarkeit am besten schriftlich. Wenn das nicht hilft, kann man sich auch an die zuständigen Ombudsleute für das Kreditinstitut wenden. Sie versuchen zwischen Bank und Kunde zu vermitteln – ein Service, der für den Kunden kostenlos ist.

Zu hohe Gebühren, schlechter Service?

Bankkunden haben immer die Möglichkeit, sich nach einem günstigeren Kontomodell umzuschauen – entweder bei ihrer Bank oder einer anderen. Konditionen und Preise immer gut vergleichen. Dabei hilft es, sich vorher anhand der Kontoauszüge einen Überblick über die Gebühren zu verschaffen und zu prüfen, wie man das Konto eigentlich nutzt. Die Bankexperten der Zeitschrift Finanztest schätzen: ein Online-Konto sollte nicht viel mehr als 40 Euro im Jahr an Gebühren kosten. Ein Konto bei einer Filial-Bank nicht mehr als 80 Euro. Sind die Kosten deutlich höher, sollte man sein Kreditinstitut wechseln. Checklisten und ausführlichere Infos gibt es auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale NRW.


Stand: 28.08.2012, 09.58 Uhr