Sibirische Temperaturen: Gut gegen Kälte gerüstet
Minus 20 Grad und weniger - nun kommt die klirrende Kälte doch noch. Für alle, die noch einmal auf Nummer sicher gehen wollen, haben wir ein paar Tipps für Haus und Auto zusammengestellt.
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Rutschgefahr auf Gehwegen (Fotostrecke 1)
Wege mit Splitt, Kies oder Sand streuen
Ist es bitter kalt, ist Streuen wichtiger als Schnee fegen, wie Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund erklärt. Früh aufstehen wird in jedem Fall Pflicht: Hausbesitzer sowie Mieter, die Räum- und Streuarbeiten im Mietvertrag stehen haben, sollten wochentags damit morgens schon um 07.00 Uhr anfangen. An Sonn- und Feiertagen darf es vielerorts bis zu zwei Stunden später sein. Eine letzte Runde ist für 20.00 Uhr vorgeschrieben.
Mit Splitt, Kies oder Sand gestreut gehören die Bürgersteige vor Haus und Grundstück in einer Breite von mindestens 1,20 Meter. Außerdem müssen der Hauseingang sowie ein schmaler Weg zu den Mülltonnen und Garagen wie Tiefgaragen frei geräumt werden. Wer krank oder verreist ist, muss sich rechtzeitig um eine Vertretung kümmern.
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Frei kratzen obligatorisch (Fotostrecke 2)
Autobatterie checken lassen
Ist die Autobatterie älter als vier Jahre, sollte sie jetzt noch schnell zum Check in die Werkstatt - wenn der Autofahrer auch am Ende der Woche noch mit seinem Wagen fahren will. Während eine alte Batterie bei Temperaturen über null Grad noch anscheinend tadellos funktioniert, macht sie bei eisigen Minustemperaturen häufig keinen Mucks mehr, wie der ADAC in München warnt. Und wer noch keine Winterreifen hat, sollte sich spätestens jetzt welche zulegen. Die Reifen müssen mit dem Signet M+S (Matsch und Schnee) oder mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein. Wer bei Glätte mit Sommerreifen erwischt wird, zahlt 40 Euro Bußgeld, bei Verkehrsgefährdung das Doppelte, und kassiert einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.
Wichtig: Wer auf der vereisten Windschutzscheibe nur ein Guckloch frei kratzt und losfährt, muss ebenfalls Strafe zahlen, und zwar zehn Euro. Bei einem Unfall kann es deutlich teurer werden.

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Eiskristalle auf einer mit Eis bedeckten Glasscheibe
Heizen statt Frostschutzstellung
Ob Mieter oder Eigentümer: Fallen die Temperaturen in den Keller, müssen sie auch in kaum genutzten Räumen oder leer stehenden Wohnungen und Wochenendhäusern ausreichend heizen, betonen Experten von Stiftung Warentest. Wer jetzt verreisen will, sollte die Heizung keinesfalls nur auf Sparflamme laufen lassen. Energiesparen an der falschen Stelle kann teuer werden.
Das Heizkörperventil lediglich in der Frostschutzstellung stehen lassen, ist bei sibirischer Kälte riskant. Der Frostwächter sorgt nur dafür, dass Heizkörper nicht einfrieren. Weiter entfernt liegende Rohre sind bei Eiseskälte meist zu wenig geschützt. Gefriert Wasser bei starkem Frost, vergrößert sich sein Volumen um knapp zehn Prozent - zu viel für manches Rohr. In normalen Wintern gibt es rund 21.000 Frostschäden jährlich, bei extremer Kälte bis zu fünfmal so viele. Es gehört daher zu den Obhutspflichten eines Mieters, solche Probleme zu vermeiden.
Stand: 31.01.2012, 17.35 Uhr
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