Elektronische Lohnsteuerkarte: Das Ende der Pappe
Mit zwei Jahren Verspätung kommt das elektronische Lohnsteuerverfahren. Damit die Abrechnungen 2013 auch stimmen, sollte man Daten wie Familienstand und Religionszugehörigkeit kontrollieren.
- Audio: Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte: Was ändert sich? (28.12.2012) Katrin Schmick / Andreas Braun, WDR 2 Morgenmagazin
Nach über 85 Jahren wird die Lohnsteuerkarte aus Pappe endgültig abgeschafft. Für den Steuerzahler ändert sich nicht viel, wer aber bis zum Jahresende die Freibeträge neu beantragt, hat eventuell 2013 mehr Netto vom Brutto.
Schneller und einfacher
Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren zur Abrechnung der Lohnsteuer. Betroffen sind rund 40 Millionen Arbeitnehmer. Die Umstellung soll vieles schneller und besser machen: Der bürokratische Aufwand für die Finanzbehörden soll verringert werden, genauso wie die Kosten. Arbeitgeber müssen erst im Laufe des Jahres 2013 auf das neue Verfahren umstellen. Die Papierlohnsteuerkarte gilt bis zum Einstieg des Arbeitgebers. Sofern der Arbeitgeber noch nicht in das neue Verfahren eingestiegen ist, muss bei einem Arbeitgeberwechsel - wie bisher auch - beim neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung 2011/2012 abgegeben werden. Mit dem Einstieg des Arbeitgebers in das neue Verfahren ist das nicht mehr nötig, da die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann schon elektronisch vorliegen.

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Eine Brille liegt auf einer Lohnsteuerkarte
Daten checken
Auch wenn der Arbeitgeber noch nicht auf das neue Verfahren umgestellt hat, kann jeder jetzt schon elektronisch nachprüfen, ob seine Daten stimmen. Um sicher zu sein, dass alle Angaben zur Berechnung der eigenen Lohnsteuer korrekt elektronisch erfasst sind, sollten Arbeitnehmer ihre ELStAM-Daten (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) noch vor Ende des Jahres 2012 im Elster-Portal im Internet überprüfen.
Kostenlos registrieren
Dazu muss man sich einmalig und kostenfrei registrieren. Und zwar mit der steuerlichen Identifikationsnummer. Die findet jeder Steuerzahler auf den aktuellen Steuerbescheiden (Achtung! Die Identifikationsnummer ist nicht die Steuernummer). Wer fehlerhafte Einträge vorfindet, sollte sich schnell an den Arbeitgeber oder an das zuständige Finanzamt wenden und eine Änderung beantragen. Relevante Daten sind etwa die Anschrift, die Religionszugehörigkeit, die Steuerklasse, die Zahl der Kinder und ob man verheiratet ist. Übrigens: Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch direkt ans zuständige Finanzamt wenden, um seine Daten zu überprüfen.
Freibeträge neu beantragen
Damit bei der ersten "elektronischen Abrechnung" nicht weniger Geld netto auf dem Konto ist, müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 neu beantragt werden. Das musste man in den vergangenen Jahren nicht machen - eine Ausnahme, denn für 2011 und 2012 galt die Papplohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 weiter und die Freibeträge wurden automatisch übernommen.
Vorabeintragungen zum Beispiel für folgende Posten bis zum Jahresende 2012 beim zuständigen Finanzamt eintragen lassen:
• Freibeträge für Berufspendelr
• Freibeträge für Kinder über 18 Jahre
• Sonderausgaben (wie Unterhalt an geschiedene Ehepartner)
Die Anträge dazu gibt es im Internet – einreichen kann man sie nicht elektronisch, sondern nur schriftlich oder per Fax.
Frist versäumt
Wer das bis zum Jahresende nicht mehr schafft, kann einfach die Freibeträge später eintragen lassen. Sie werden allerdings erst berücksichtigt, wenn sie registriert sind. Beispiel: Wenn erst zum Februar 2013 die Angaben beim Finanzamt eingetragen sind, gibt es erst ab diesm Zeitpunkt Vergünstigungen. Spätestens mit der nächsten Lohnsteuerjahreserklärung können die zu spät eingereichten Angaben geltend gemacht werden.
Kostenfreie Hotline für Fragen zur Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte:
Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7 und 22 Uhr, außerdem samstags und sonntags sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10 bis 18 Uhr unter Telefon 0800 / 52 35 099 zu erreichen. Fragen können auch per Mail gestellt werden unter: elstam-hotline@elster.de
Stand: 27.12.2012, 00.00 Uhr
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