Sicherheitsbestimmungen für Flugreisen Packen für den Flieger

Von Horst Kläuser

Was darf mit auf die Flugreise? Wer nur gelegentlich fliegt, sollte sich über die aktuellen Vorschriften, die besonders das Handgepäck betreffen, informieren. Hier die wichtigsten Regeln.

Ist es Dummheit, Vorsatz, ein idiotischer Versuch? Manche Bundespolizisten jedenfalls kratzen sich ratlos am Kopf, wenn sie in ihre Asservatenkammer schauen. Da finden sich neben geladenen Pistolen auch scharfe Kampfmesser, Äxte, Sägen, mittelalterliche Schwerter oder Betäubungsspray - beschlagnahmt am Sicherheitscheck. Aus dem Handgepäck, wohlgemerkt, auf dem Weg ins Flugzeug! Was bestenfalls als kurios durchgehen könnte, ist weder spaßig noch nötig; denn eigentlich sind die Regeln bekannt.


Flüssigkeiten in einen durchsichtigen, mit Reißverschluss versehenen Plastikbeutel

Was darf mit ins Handgepäck?

Fangen wir beim Handgepäck an: Schon Größe und Gewicht sind festgelegt: 55 x 40 x 23 cm Maximalmaße und 8 kg schwer - das gilt fast überall. Meist erlauben die Fluggesellschaften zusätzlich noch eine Handtasche, eine Kamera oder auch eine schmale Tasche mit Laptop. Letzterer muss bei der Kontrolle ausgepackt werden, genauso übrigens wie der durchsichtige Plastikbeutel mit maximal einem Liter Inhalt für Kosmetika, Parfum, Lotion und andere Dinge. Sie werden separat durchleuchtet.

Was ist verboten?

Streichhölzer, mehr als ein Feuerzeug, (Pfeffer-)Sprays, Nagelfeilen und -scheren bleiben ebenso verboten wie mitgebrachte Getränke. Ausnahme: Dinge, die man hinter der Sicherheitskontrolle kaufen kann. Aber aufgepasst: Wer auf seiner Reise auf einem Flughafen umsteigen und ein weiteres Mal durch die Sicherheitskontrolle muss, läuft Gefahr, die gekaufte Flasche Whisky oder Ähnliches zu verlieren. Selbst, wenn die Tüte versiegelt ist, wird sie bisweilen abgenommen!

Taschenmesser gegen Gebühr aufbewahren

Und noch ein Tipp: Wer erst Minuten vor dem Einchecken feststellt, dass noch ein teueres Taschenmesser in der Urlaubstasche war, darf hoffen: manche Flughäfen bieten an, das Teil bs zur Rückkehr gegen eine geringe Gebühr im Fundbüro aufzubewahren. Keine Garantie, aber manchmal hilft freundliches fragen.


Ein junges Paar packt Flüssigkeiten vom Handgepäck in den Koffer

Auch im Koffer ist vieles tabu

Kommen wir zum aufgegebenen Gepäck. Hier sind die Regeln etwas großzügiger, aber nicht grenzenlos. Wie m Handgepäck auch, darf man natürlich keine geladenen Feuer-Waffen, keine brennbaren Flüssigkeiten oder Gase im Koffer haben. Darunter fallen auch Campingkocher und die zugehörigen Kartouchen. Streichhölzer sind ebenso tabu wie Batterien, die mit Säure betrieben werden (Auslauf- und Korrosionsgefahr!) Häufig verlangen die Fluggesellschaften, dass Einrichtungen, die Hitze, Kälte oder Energie erzeugen, auseinander genommen und separat verpackt werden müssen. Und - überraschend: Sogar Waffen, beispielsweise Jagdgewehre, dürfen nach Anmeldung als Fluggepäck aufgeben werden. Munition muss in besonderen Behältern separat verpackt sein, und natürlich muss der Waffenträger die entsprechenden Erlaubnisse und Einreisepapiere fürs Zielland haben.

Gehhilfen an Bord erlaubt

Besonderer Hinweise für behinderte oder kranke Menschen, die auf technische Hilfe angewiesen sind: Gehhilfen und Rollstühle sind an Bord erlaubt, manche erst nach Anmeldung. Dasselbe gilt für Sauerstoffflaschen.

Hinweise auf Hompages der Airlines

Was sehr kompliziert klingt, ist es in Wirklichkeit gar nicht. Der gesunde Menschenverstand hilft bei vielen Entscheidungen: alles, was theoretisch Menschen gefährden oder verletzten kann, gehört eigentlich gar nicht in Flugzeug, jedenfalls niemals ins Handgepäck. Und was man während des Fluges nicht braucht, kann genauso gut im Koffer verschwinden. Im Zweifel hilft der Blick ins Internet. Ausnahmslos alle Fluggesellschaften haben auf Ihren Webseiten ausführliche Hinweise auf die Regeln, die zum Teil gesetzlich, zum Teil von der Airline vorgeschrieben werden.


Stand: 06.07.2012, 00.00 Uhr