Was tun bei Ungezieferplage? Made in Kitchen

Von Anita Horn

Bei der Hitze der letzten Tage fühlt sich Ungeziefer pudelwohl und kriecht aus seinen Löchern: Larven, Maden, Läuse und Käfer. Und das auch in der Wohnung – und plötzlich ist die ganze Küche voller Viecher. Um die unerwünschten Gäste wieder loszuwerden, gibt es zwei Möglichkeiten: sie mit Hausmittelchen bekämpfen oder einen Schädlingsbekämpfer holen.


In der Küche von WDR 2 Reporterin Anita Horn krochen Maden aus den Ecken

Hausmittelchen: Angeblich helfen Salz und Essiglösung. Was auch geht: Kalk verstreuen. Zu kaufen in Bau- und Fachmärkten. Jedoch kann diese Variante mehrere Tage dauern, bis sie Wirkung zeigt. Wem Hausmittel zu unsicher sind, der ruft einen Schädlingsbekämpfer und sollte dabei folgende Punkte beachten: 

Anerkannte Schädlingsbekämpfer

Der ausführende Servicetechniker, auch Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger genannt, sollte eine Prüfung nach der Ausbildungsverordnung von 2004 zum Schädlingsbekämpfer oder IHK-geprüftem Schädlingsbekämpfer bis 2004 absolviert haben. Weiter als sachkundiger Schädlingsbekämpfer gilt die Prüfung zur "Sachkunde im Gesundheits- und Vorratsschutz". Hier sind Maßnahmen im Holz- und Bautenschutz durch diese Person jedoch nicht durchführbar. Anerkannt sind auch Prüfungen nach dem alten DDR-Recht.

Achtung

Nicht um einen geprüften Schädlingsbekämpfer handelt es sich, wenn nur ein Sachkundeschein zum Töten von Wirbeltieren (Tageslehrgang) vorliegt, gleiches gilt auch für einen Pflanzenschutzsachkundeschein.

Voraussetzungen


Um es für den Kunden einfacher zu gestalten, werden nur Betriebe im Deutschen Schädlingsbekämpferverband Landesverband NRW e.V. (DSV) aufgenommen, die folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis einer vom Gesetzgeber geforderten Sachkunde
  • Nachweis der vom Gesetzgeber geforderten Anzeigepflicht
  • Nachweis einer Gewerbeanmeldung
  • Nachweis einer Anmeldung zur Berufsgenossenschaft
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

Großaufnahme vom Kopf einer Made
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Großaufnahme vom Kopf einer Made

Campussiegel

Das Campussiegel bekommen nur Betriebe, die nicht nur alle gesetzlichen Grundvoraussetzungen erfüllen, sondern auch jene, die diese mit einer ständigen Weiterbildung vertiefen. Folgende Bedingungen sind Voraussetzung für einen Mitgliedsbetrieb, das Siegel beantragen zu können:

  • Mitgliedschaft im DSV e.V.
  • Nachweis der Prüfung zum Schädlingsbekämpfer/in im Sinne der gesetzlichen Vorgabe
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen

Das Siegel soll signalisieren, dass dieser Betrieb regelmäßige Fortbildung seiner Mitarbeiter betreibt, um stets auf hohem qualitativen Niveau arbeiten zu können und stets den aktuellsten Stand der Technik in seine Arbeit einfließen lässt.


Stand: 21.08.2012, 17.35 Uhr