Urteil des EuGH zu gebrauchter Software Nutzer darf weiterverkaufen

Nutzer dürfen gebrauchte Software frei weiterverkaufen, und auch wer Programme aus zweiter Hand erwirbt, handelt legal. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil am Dienstag (03.07.2012) entschieden.


Zahlreiche Stapel von Software-DVDs liegen nebeneinander.
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Gebrauchte Software darf legal weiterverkauft werden.


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Software darf grundsätzlich weiterverkauft werden, egal ob der bisherige Eigentümer diese auf einem physischen Datenträger wie einer DVD erworben oder diese aus dem Internet geladen hat. Letzteres ist interessant, weil immer mehr Programme im Netz gekauft werden. Die Rechte des Software-Herstellers sind nach dem EuGH-Urteil mit dem Verkauf an den Erstkäufer erschöpft. Der Hersteller überträgt gegen einen angemessen Preis das Eigentum an einer Kopie an den Käufer und kann sich dem Weiterverkauf deswegen später nicht widersetzen - selbst wenn der Lizenzvertrag einen Weiterverkauf verbietet.

Verkaufte Software unbrauchbar machen

Mit dem Verkauf müssen Verkäufer die Software auf ihren Rechnern in jedem Fall "unbrauchbar" machen, urteilte der EuGH. Dies bedeutet, die Software muss deinstalliert und gelöscht werden. Gebrauchtkäufer müssen die Software dann neu von dem verkauften Datenträger installieren oder können sich das Programm selbst aus dem Internet auf ihre Computer herunterladen. Auch das Recht auf Updates und Programmaktualisierungen geht an den neuen Eigentümer über.

Auch Apps dürfen gehandelt werden

Das Urteil gilt theoretisch auch für mobile Anwendungen ("Apps") auf Smartphones. Allerdings ist die Weitergabe dieser Programme, die meist an ein personalisiertes Benutzerkonto gebunden sind, schon aus technischen Gründen schwierig. Diese Verknüpfung kann von einem normalen User nicht aufgehoben werden. Als Möglichkeit bliebe nur, das gesamte Konto inklusive aller jemals erworbenen Programme weiterzuverkaufen - was für die meisten Nutzer nicht praktikabel sein dürfte. App-Hersteller und Händler hielten sich mit ihren Reaktionen bedeckt. Von Apple hieß es schlicht: "Von uns gibt es dazu keine Stellungnahme".


Stand: 04.07.2012, 08.29 Uhr