WDR 2 Quintessenz - Ärger mit Knöllchen: Dreistigkeit siegt
Einmal beim Einkaufen die Zeit vergessen und schon ist der Parkschein abgelaufen. Der Preis für das unvermeidliche Knöllchen hängt davon ab, wie viele Stunden man beim Shoppen zu viel verbracht hat. Für die Politesse gleich erkennbar am Zeitstempel auf dem Ticket. In manchen Städten kann es da von Vorteil sein, erst gar kein Ticket zu lösen.

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Politesse klemmt ein Knoellchen an eine Windschutzscheibe
Bundesweit einheitlicher Bußgeldkatalog
Die Strafen für Parksünder sind überall in Deutschland gleich hoch. Wenn der Falschparker auf einem öffentlichen Parkplatz die Höchstparkdauer überzieht, sind sie gestaffelt. Je nachdem, wie lange der Wagen tatsächlich unberechtigt abgestellt war. Demnach kosten:
• bis zu 30 Minuten Überziehung fünf Euro
• bis zu einer Stunde zehn Euro
• bis zu zwei Stunden 15 Euro
• bis zu drei Stunden 20 Euro
• mehr als drei Stunden 25 Euro
Der Bußgeldkatalog unterscheidet auch nicht zwischen Parken ohne Parkscheibe, ohne Parkschein oder mit abgelaufenem Parkschein.
Unterschiedliche Strafen
Legt der Autofahrer ganz vorschriftsgemäß eine Parkscheibe oder ein Parkticket auf das Armaturenbrett, kann die Politesse auf einen Blick erkennen, wie lange der Wagen dort bereits abgestellt ist. Die Strafe richtet sich dann nach dem Bußgeldkatalog. Das heißt: Vier Stunden überziehen macht die Höchststrafe von 25 Euro.
Anders sieht es bei dreisten Parksündern aus, die gleich ganz auf Ticket oder Parkscheibe verzichten. Dann beginnt die Uhr erst zu ticken, wenn die Politesse das erste Mal vorbei kommt. Macht nur fünf Euro – egal, wie lange der Wagen tatsächlich bereits auf dem öffentlichen Parkplatz steht.
Teurer wird es erst dann, wenn die Politesse ein zweites oder drittes Mal vorbei kommt. Dann wird das Knöllchen jedes Mal aufgestockt – bis zum Maximum von 25 Euro. Forstsetzungsdelikt nenn Juristen das. Wer tagelang auf einem Kurzzeitparkplatz steht, kann auch abgeschleppt werden.
Unterschiedliche zwischen den Städten
Nicht alle Kommunen in NRW sind gleich streng mit ihren Parksündern. Während sich zum Beispiel in Hilden die Politessen exakt an die Buchstaben des Gesetzes halten, sind sie in anderen Städten laxer: Einer WDR-Umfrage zufolge behandeln etwa Köln und Düsseldorf alle Parksünder gleich: Selbst bei offensichtlich seit Stunden abgelaufenen Parktickets gibt es bei der ersten Kontrolle generell nur ein Bußgeld von fünf Euro – und stocken erst beim zweiten Besuch auf.
Unterschiedlich ist auch, wie oft die Parkplätze kontrolliert werden. In einem Teil der Kommunen machen die Kontrolleure regelmäßige Runden – unabhängig davon, ob sie bereits auf Parksünder gestoßen sind. Andere wie beispielsweise Wuppertal schicken ihre Politessen gezielt schnell wieder zu ertappten Sündern - und erhöhen die Bußgelder.
Sonderfall private Parkplätze
An Bahnhöfen, auf Flughäfen und auch vor Supermärkten gilt der bundesweit einheitliche Bußgeldkatalog nicht. Da die Parkplätze dort meist nicht öffentlich sind, sondern von Privatunternehmen betrieben werden, können die ihre Strafen selbst festlegen. Und die können deutlich üppiger ausfallen als 25 Euro.
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Ärger mit Knöllchen (29.05.2012) Ilka Platzek, WDR 2 Mittagsmagazin
Außerdem müssen Autofahrer damit rechnen, sehr viel schneller abgeschleppt zu werden. Erst im vergangenen Dezember hat wieder ein Parksünder einen Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof verloren. Er hatte auf einem Supermarktparkplatz gestanden, ohne dort einzukaufen, und sein Auto war abgeschleppt worden. Zu Recht, befand das Gericht. Nach dem Richterspruch gilt dies insbesondere, wenn auf Hinweistafeln ausdrücklich auf diese Folge aufmerksam gemacht wird. Der Autofahrer kann dann nicht geltend machen, dass er nicht mit dem Einsatz eines Abschleppwagens rechnen musste. (BGH Urteil vom 02.12.2011, Aktenzeichen V ZR 30/11)
Stand: 29.05.2012, 09.58 Uhr
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