WDR 2 Quintessenz - Ärger mit Notfallmedizin für Allergiker Rückruf mit Hintertürchen

Von Stephanie Kowalewski

Manche Allergiker reagieren auf einen eigentlich harmlosen Wespenstich, auf Nüsse oder Sellerie mit einem so genannten anaphylaktischen Schock. Das ist ein lebensbedrohliches Kreislaufversagen und die schwerste allergische Reaktion die es gibt.


Patient erhält eine Spritze in den Arm
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Patient erhält eine Spritze

In solch einem Fall muss sofort Adrenalin gespritzt werden, denn Adrenalin stabilisiert in sekundenschnelle die Herz-Kreislauf-Funktion, weitet die Blutgefäße und der Allergiker kann wieder leichter atmen. Deshalb tragen Betroffenen immer ein Notfallmedikament bei sich. Aber für eines dieser Medikamente – eine Notfallspritze – läuft derzeit eine internationale Rückrufaktion. Sie heißt Anapen und sollte dringend gegen ein anderes Medikament ausgetauscht werden.

Rückruf des Notfallsticks "Anapen"

Der britische Hersteller Lincoln Medical Limited hat Anapen jetzt zurückgerufen. Auf seiner Website teilt das Pharmaunternehmen mit, dass bei der Entwicklungsarbeit an einem neuen Modell aufgefallen sei, dass es bei der Spritze unter Umständen Probleme mit der Abgabe und Dosierung der Flüssigkeit gibt. Im schlimmsten Fall könnte dies dazu führen, dass in einer Notfallsituation gar kein oder nur ungenügend Adrenalin abgegeben wird. Das heißt, der unter Umständen lebensbedrohliche Schock kann damit nicht erfolgreich behandelt werden. Betroffen sind die Arzneimittel Anapen® 300 μg Adrenalin in 0,3 ml Injektionslösung, Fertigspritze und Anapen® Junior 150 μg Adrenalin in 0,3 ml Injektionslösung, Fertigspritze.

Was ist zu tun

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät Patienten, die im Besitz des Adrenalin-Autoinjektors "Anapen" sind, diesen dringend gegen ein anderes geeignetes Arzneimittel auszutauschen. Betroffene sollten möglichst schnell ihren Arzt aufsuchen und sich ein Rezept für ein alternatives Medikament ausstellen lassen. Bis sie das neue Medikament in den Händen halten, sollten sie den Anapen aber noch bei sich tragen, rät das BfArM.

Es gibt keine Fristen

Laut Berichten einiger Betroffener – unter anderem dem einer WDR2-Hörerin - gab es beim Tausch und der Rückgabe des Anapen in der Apotheke jedoch Probleme. Einige Apotheker verweigerten die Rücknahme und verwiesen auf abgelaufenen Fristen. Das ist falsch, betont das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das den Text des Medikamentenrückrufts ausnahmsweise gemeinsam mit dem Pharmaunternehmen formuliert hat. Auf WDR 2 Quintessenz-Anfrage teilt die Behörde schriftlich mit: "Patienten sollen den Anapen erst dann entsorgen, wenn sie über ein neues Arzneimittel verfügen. Insofern war hier (…) ausdrücklich keine Frist zum Austausch genannt worden."

So muss es in der Apotheke laufen


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Vertragspartner der betroffenen Allergiker ist auschließlich die Apotheke. Der Apotheker muss das zurück gerufene Medikament kostenlos entgegennehmen und ist auch für die Entsorgung verantwortlich. Privatpatienten, die das Anapen selbst beszahlt haben, können entweder die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen oder aber die Aushändigung eines anderen geeigneten Arzneimittels. Gesetzlich Versicherte können den Kaufpreis nicht erstattet bekommen, da ja die Krankenkasse die Kosten dafür übernommen hat. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Landeszentrum Gesundheit NRW, rät, sich nicht abwimmeln zu lassen und sich notfalls bei der zuständigen Apothekerkammer zu beschweren.


Stand: 09.07.2012, 09.00 Uhr