WDR 2 Quintessenz - Geldanlage Tipps für das Beratungsgespräch

Von Ulrich Ueckerseifer

Beraten und verkauft – so fühlen sich seit Jahren bereits viele Bankkunden, wenn Sie von einem Gespräch mit ihrem Anlageberater zurückkommen. Das soll sich ändern: Bis zum 1. November müssen die Geldinstitute in Deutschland der Bankenaufsicht alle ihre rund 300.000 Anlageberater melden – mit Name, Geburtsdatum und genauer Tätigkeitsbeschreibung. Das soll die Berater disziplinieren. Es gibt jedoch auch einiges, was Kunden im Gespräch beachten können.


Anlageberater mit Bankordner
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Anlageberater mit Bankordner

Was genau müssen die Banken melden?

Jede Bank muss der Bankenaufsicht BaFin melden, welche Mitarbeiter Kunden zu Geldanlage und Altersvorsorge beraten. Die Berater werden mit Name, Geburtsdatum und genauer Tätigkeit gemeldet. Dazu muss die Bank nachweisen, dass ihre Mitarbeiter qualifiziert sind, zum Beispiel durch eine entsprechende Berufsausbildung.

Was soll die Meldepflicht bringen?

Die Politik hofft ebenso wie Verbraucherschützer, dass Anlageberater und ihre Arbeitgeber dadurch diszipliniert werden. Das Ziel: Weniger Falschberatung. Die Berater sollen in Zukunft Anlagevorschläge stärker an den Bedürfnissen der Kunden ausrichten – und nicht einfach die Produkte empfehlen, für die es die größte Provision gibt.

Helfen die neuen Vorschriften zur Anlageberatung?

Vor allem mit dem Beratungsprotokoll sollten Anleger vor Falschberatung geschützt werden. Doch Verbraucherschützer sind enttäuscht: Sie glauben, dass Banken die Protokolle bewusst mit dem Ziel formulieren, später vor Schadensersatzklagen wegen Falschberatung geschützt zu sein. Die Kunden hätten wegen oft schwammiger Formulierungen oft wenig davon.

Welche Anlageprodukte empfehlen Banken derzeit?

Gerade im Bereich der mittelfristigen Geldanlage mit Laufzeiten zwischen einem Jahr und fünf Jahren bieten viele Banken oft Kombiprodukte an. Beispiel: ein Tagesgeld mit einem guten Zinssatz, garantiert für ein halbes Jahr - verbunden mit einem Zertifikat, also einer Anleihe. Der Haken: Den guten Zins auf dem Tagesgeldkonto gibt es garantiert nur für wenige Monate, während das Zertifikat eine in der Regel lange Laufzeit hat. Außerdem kassieren Banken bei Zertifikaten oft hohe Gebühren, die nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind.

Wie sollte ich mich im Gespräch verhalten?


•  wissen, was ich will
•  konkret fragen: wie viel verdient die Bank an diesem Produkt?
•  bei größeren Summen: Zeugen mitnehmen. Dabei ist (für den Fall einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung) ein Freund besser als ein Familienangehöriger
•  Beratungsprotokoll prüfen – ist alles richtig?
•  Beratungsprotokoll nicht unterschreiben: Banken wollen das gerne, als Beweis dafür, dass die Beratung korrekt war. Davon steht im entsprechenden Gesetz zu den Beratungsprotokollen aber nichts.
•  Unterlagen gut aufbewahren, denn nach wie vor muss der Kunde beweisen, dass er falsch beraten wurde. Die Beweispflicht hat also nicht die Bank, sondern der Kunde.


Stand: 31.10.2012, 09.39 Uhr