WDR 2 Quintessenz - Arbeitszeiterfassung Der Chef darf nicht alles

Von Peter Vollmer

Die Stempelkarte ist sicherlich am bekanntesten, aber viele Büros arbeiten heute auch mit Chipkarten oder Software, die die Arbeitszeiten registriert. In vielen Betrieben läuft die Arbeitszeiterfassung aber auf Vertrauensbasis: Jeder schreibt seine Zeiten selbst auf.


Eine Stechuhr
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Eine Stechuhr

Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung

Je nachdem, wie die Arbeitszeit erfasst wird, können Arbeitgeber sie auf unterschiedliche Weise überprüfen. Verschärft kontrollieren dürfen sie allerdings immer nur dann, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter seine Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst.

Wie darf überwacht werden?

Der Arbeitsrechtler Michael Felser warnt: Im Grunde ist alles erlaubt, was nicht in die Privatsphäre eindringt. So dürfen auch Arbeitsplatz-Computer überwacht werden, dass müsse jedem klar sein. Besteht ein begründeter Verdacht, dass ein Arbeitnehmer zu viel Arbeitszeit vortäuscht, hat der Chef auch noch weitergehende Handhabe. In bestimmten Fällen ist sogar Kameraüberwachung oder die Beauftragung eines Detektivs möglich. Durchgehende Videoüberwachung ist allerdings nicht gestattet.

Wie genau müssen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit erfassen?

Im Normalfall gilt das, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich vereinbart haben. So kann es durchaus sein, dass auch Raucherpausen und Toilettengänge nicht als Arbeitszeit erfasst werden dürfen.

Welche Strafen drohen bei Manipulation?

Wer aus Versehen falsch stempelt, muss normalerweise nichts befürchten, sagt Felser. Wer allerdings absichtlich betrügt, hat einen schweren Stand. Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich wenig nachsichtlich und eine fristlose Kündigung ist auch bei kleineren Vergehen möglich. Als Beweise taugen vor Gericht allerdings nur Aufzeichnungen, die nicht den privaten Raum des Arbeitnehmers berühren. Wenn doch, muss der Arbeitgeber ihn darüber informiert haben. So etwa bei Videoüberwachung oder Abhöranlagen.

Was ist, wenn ein neues Stundenerfassungs-System im Berieb eingeführt werden soll?


Der Betriebsrat hat laut Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von Arbeitszeiterfassungssystemen. Dies kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer vom neuen System durchaus profitieren kann.


Stand: 13.09.2012, 09.00 Uhr