WDR 2 Quintessenz - Arbeitszeitkonten: Flexibel in Krisenzeiten
Es gilt als deutsches Erfolgsrezept in der Wirtschaftskrise: das Arbeitszeitkonto. Jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland hat mittlerweile ein solches Konto. Das Prinzip ist einfach: Mehr arbeiten, wenn die Auftragsbücher voll sind – und Überstunden abfeiern bei Flaute.

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Arbeitszeitkonto wird ausgefüllt
Überblick
Generell unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Formen von Arbeitszeitkonten: Dem Kurzzeitkonto, dem Langzeitkonto und dem Wertkonto. Alle haben das Prinzip, Überstunden auf einem Konto anzulegen, die nach einem bestimmten Zeitraum wieder abgebaut werden müssen. Die Bedingungen werden zwischen Betriebsrat, Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelt. In der Regel können sich Beschäftigte das Geld dafür auszahlen lassen oder einen Freizeitausgleich in Anspruch nehmen. Zeitguthaben können von Unternehmen auch dazu genutzt werden, Schwankungen in der Produktion abzufangen. Viele Unternehmen sind so ohne Entlassungen durch die Wirtschaftskrise gekommen.
Langzeitkonto
Bei so genannten Langzeitkonten wird das Konto erst nach ein oder zwei Jahren wieder auf Null gesetzt. Das bedeutet: Guthaben müssen per Freizeit ausgeglichen oder Minusstunden nachgeholt werden. Die Laufzeit wird individuell im Unternehmen festgelegt, dabei sollte der Betriebsrat beteiligt werden.
Wertkonto
Ebenfalls zu den Langzeitkonten zählen so genannte Wertkonten. Sie sind relativ neu und werden seit 2009 von der Bundesregierung durch Informationskampagnen unterstützt. Hierbei können Arbeitnehmer über mehrere Jahre lang Überstunden ansparen und dadurch eine längere Auszeit nehmen. Diese Zeit wird dann häufig genutzt, um einen kranken Angehörigen zu pflegen oder frühzeitig in den Ruhestand zu gehen. Bislang nutzen aber erst knapp zwei Prozent der Unternehmen in Deutschland dieses Modell. Vorreiter ist die Chemie-Industrie, aber auch zum Beispiel der Warenhauskonzern Karstadt nutzt diese Wertkonten.
Kurzzeitkonten
Kurzzeitkonten kommen vor allem bei kleinen und mittelständischen Firmen zum Einsatz. Jede einzelne Überstunde wird erfasst, das Konto wird schon nach wenigen Monaten auf Null gesetzt. Die wohl am meisten verbreitete Form ist das Gleitzeitkonto. In dem jeweiligen Betrieb gibt es eine Kernarbeitszeit, zum Beispiel zwischen 9 und 15 Uhr. In diesem Zeitrahmen müssen alle Mitarbeiter anwesend sein, der Rest kann auf die Rahmenarbeitszeit verteilt werden, zum Beispiel zwischen 7 und 19 Uhr. Die Überstunden werden nach einer festen Regelung vergütet oder per Freizeit ausgeglichen.
Fallstricke
Arbeitnehmer sollten beim Ansammeln von Überstunden vorsichtig sein. Denn angehäufte Überstunden können verfallen, in jedem Betrieb gibt es individuelle Regelungen, wann sie verfallen. Deshalb sollten Beschäftigte auf Regeln pochen, zum Beispiel auf die Ampelregelung. Dabei setzen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine maximale Anzahl von Überstunden, zum Beispiel 60 Stunden. Sind dann 50 Stunden erreicht, beginnt die Gelbphase. Dann sollte man gemeinsam mit dem Vorgesetzten überlegen, wie man das Problem löst. Sind 60 Stunden erreicht, besteht eine Verpflichtung, die Arbeitszeiten zu reduzieren. Bei Problemen sollte der Arbeitnehmer den Betriebsrat und die Personalabteilung einschalten.
Was passiert bei einer Insolvenz?
Problematisch wird es, wenn die Firma pleite geht. Deshalb sollten Mitarbeiter darauf achten, dass Arbeitszeitkonten gegen Insolvenz versichert sind. Genaueres weiß in der Regel der Betriebsrat. Andernfalls verfallen die angesparten Stunden in der Regel. Der Gesetzgeber hat zwar vor einiger Zeit den Insolvenzschutz für Langzeitkonten und Wertkonten verbessert, dennoch ist der Schutz nicht ausreichend, kritisieren Gewerkschaften. Die angehäuften Überstunden auf Kurzzeitkonten verfallen jedoch.
Auszahlen oder Freizeitausgleich?
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Arbeitszeitkonten (27.08.2012) Olaf Biernat, WDR 2 Westzeit
Laut verschiedener Studien lassen sich immer mehr Arbeitnehmer ihre Überstunden in Freizeit ausgleichen. Bei der Auszahlung sollten Arbeitnehmer beachten, dass eventuelle Mehrarbeitszuschläge eingerechnet werden. Unterm Strich lohnt sich eine Auszahlung aber aufgrund der steuerlichen Abzüge meist nicht.
Stand: 27.08.2012, 09.00 Uhr
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