WDR 2 Quintessenz - Ärger nach dem Autounfall: Was tun, wenn's kracht?
Ein paar Glassplitter, eine ruinierte Stoßstange, etwas verbogenes Metall: Knapp zwei Millionen mal hat es im vergangenen Jahr auf Deutschland Straßen Unfälle mit Blechschäden gegeben. Wenn der erste Schreck vorbei ist, geht es darum, den Schaden von der Versicherung ersetzt zu bekommen. Bei der Unfallmeldung sollte man keine Fehler machen. Denn sonst riskiert man den Versicherungsschutz.

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Mann telefoniert nach einem Autounfall
Die eigene Versicherung
Egal, wer am Unfall Schuld ist: Die eigene Kfz-Haftpflicht stuft den Beteiligten am Crash erst einmal in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse ein. Das heißt, sie hebt normalerweise sofort die Beiträge an. Der Grund dafür: Bis der Sachverhalt geklärt ist und der eigentlich Schuldige ausfindig gemacht ist, vergeht meist einige Zeit. Und da die Versicherung gerade bei unterschiedlichen Angaben zu einem Verkehrsunfall nicht sofort wissen kann, ob sie zahlen muss oder nicht, bildet sie sofort Rücklagen, finanziert über den höheren Beitrag. Stellt sich heraus, dass der Versicherte den Unfall tatsächlich nicht verursacht hat, sie also nicht zahlen muss, dann wird die Rückstufung auch wieder rückgängig gemacht.
Die gegnerische Versicherung
Ärger kann es zunächst einmal um die Schuldfrage geben. Lässt sich nicht eindeutig klären, wer einen Unfall verursacht hat, dann schlägt die Versicherung oft einen Vergleich vor. Das heißt, es wird nur die Hälfte des Schadens erstattet. Deshalb ist ein Unfallbericht der Polizei von Bedeutung, in dem der Schuldige angegeben ist.
Laut Gesetz ist auch ein Unfallgeschädigter verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Schadensminderungspflicht nennt sich das. Wichtigster Streitpunkt dabei: Wie lange ist das eigene Auto nicht einsatzfähig und muss durch einen teuren Mietwagen ersetzt werden? Der Geschädigte ist verpflichtet, schon bei der Auswahl der Werkstatt eine schnelle Reparatur sicher zu stellen. Wer sich nicht daran hält, macht sich automatisch nachträglich zum Mitschuldigen an einem Unfall und verliert zumindest einen Teil seiner Schadensersatzansprüche.
Verhaltenstipps nach einem Unfall
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Ärger nach dem Autounfall (19.07.2012) Marco Poltronieri, WDR 2 Mittagsmagazin
- Polizei benachrichtigen: Das ist unabdingbar, will man späterem Ärger aus dem Weg gehen. Sie protokolliert den Sachverhalt, so dass kein Unfallbeteiligter ihn nachher verdrehen kann. Außerdem nehmen die Beamten alle wichtigen Daten der Unfallgegner und eventueller Zeugen auf.
- Kein Schuldanerkenntnis abgeben: Ein eigener Unfallbericht, der Angaben zum Unfallhergang, den beteiligten Personen und Fahrzeugen enthält, ist sinnvoll. Auf keinen Fall sollte einer der beiden Unfallbeteiligten ein Dokument unterschreiben, mit dem er die eigene Schuld anerkennt. Das gibt Ärger mit der Versicherung.
- Versicherung benachrichtigen: Das sollte so schnell wie möglich geschehen, spätesten innerhalb einer Woche. Eine verspätete Meldung bei der eigenen wie auch der gegnerischen Versicherung bringt Probleme und Verspätungen bei der Zahlungsabwicklung. Die Telefonnummer der Versicherung des Unfallgegners kann man über das Kennzeichen und den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden.
- Keine falsche Sparsamkeit: Auf eine Meldung bei der Versicherung sollte man auch aus Angst vor einem Verlust des Schadensfreiheitsrabatts nicht verzichten. Der Schaden kann sehr viel höher ausfallen als am Unfallort zu erkennen. Und sollte es sich wirklich nur um eine Bagatelle handeln, kann man der Versicherung die Kosten zurückzahlen und den Rabatt auch im Nachhinein retten.
- Bei der Wahrheit bleiben: Sorgfalt bei der Unfallmeldung ist oberstes Gebot. Falsche Angaben können dazu führen, dass man auf dem Schaden sitzen bleibt.
- Hartnäckig sein: Gibt es Ärger bei der Schadensregulierung eines nicht selbst verschuldeten Unfalls, dann sollte man sich auf keinen Fall abwimmeln lassen. Im Streitfall kann man sich zunächst an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft, der ein Schlichtung versucht. Kommt man damit nicht weiter, hilft nur noch ein Klage vor Gericht.
Stand: 19.07.2012, 09.58 Uhr
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