WDR 2 Quintessenz - Private Krankenversicherung: Teure Elternzeit
Beamte können sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Im Gegensatz zum Angestellten erhalten Beamte in der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) jedoch keinen Zuschuss durch den Arbeitgeber bzw. durch den Dienstherrn. Somit muss ein Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung den kompletten freiwilligen Beitrag selbst bezahlen.

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Vier Mütter mit Kinderwagen im Park
Die meisten entscheiden sich daher für eine private Krankenkasse, da der öffentliche Arbeitgeber sich über die sogenannte Beihilfe dann an den tatsächlich entstandenen Versicherungskosten beteiligt. Dadurch wird die private Krankenversicherung (PKV) für Beamte meist recht günstig. Doch das ändert sich, wenn etwa eine Beamtin Mutter wird und auch nach der bezahlten Elternzeit weiterhin zu Hause bleiben möchte.
Das Problem
Verbeamtete Mütter behalten ihren Beamtenstatus auch während der Zeit, in der sie sich ausschließlich um die Kinder kümmern. Allerdings erhalten sie während dieser Zeit keine Bezüge. Dennoch muss die private Krankenversicherung weiter aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Das Gleiche gilt übrigens auch für Selbständige und Angestellte in der PKV. Je nach gewähltem Tarif sind da schnell einige hundert Euro an monatlichen Beitragszahlungen fällig.
Erste Möglichkeit: Tarif ändern
Es lassen sich durchaus einige Euro sparen, indem der Tarif abgespeckt wird. Man kann den Beitrag reduzieren, indem man den Versicherungsschutz verringert. So kann der Versicherte zum Beispiel bei einem Klinikaufenthalt auf die Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Priavtzimmer verzichten. Nach der Elternzeit kann der Versicherungsschutz wieder erhöht werden. Doch Vorsicht: Normalerweise ist bei einem Tarifwechsel eine erneute Gesundheitsprüfung fällig, die sich oft negativ auf die Kosten auswirken kann. Die Elternzeit und das dadurch fehlende Einkommen der Mutter könnten aber durchaus als besondere Härte angesehen werden, betont ein Sprecher der Debeka-Versicherung. In Härtefällen verzichtet das Unternehmen auf die erneute Gesundheitsprüfung. Am besten vor dem Wechsel mit der eigenen Versicherung sprechen und nach möglichen Konditionen fragen!
Zweite Möglichkeit: Ruhezeit und Wechsel in GKV
Wenn der Ehemann bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert ist, besteht die Möglichkeit über die Familienversicherung beitragsfrei abgesichert zu werden. Dazu ist notwendig, dass die GKV den Wechsel gegenüber der PKV schriftlich bestätigt. Dann kann bei der PKV eine so genannte Ruhezeit beantragt werden. Die verbeamtete Mutter müsste dann nur einen Euro pro Monat zahlen. Nach der Elternzeit kann sie wieder in ihren alten Tarif zurückwechseln und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Doch verpflichtet sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu nicht.
Zuschuss vom Arbeitgeber
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Beamtin, Elternzeit und PKV (18.10.2012) Stephanie Kowalewski, WDR 2 Zwischen Rhein und Weser
Zusätzlich können Beamte in Elternzeit – je nach Bundesland – einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung beantragen. In NRW sind das 31 Euro monatlich.
Stand: 18.10.2012, 09.39 Uhr
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