WDR 2 Quintessenz - Ende der Glühlampe : Bergbaulampe kein Ersatz
Ab dem 1. September tritt die vierte Stufe des Glühlampenverbots in Kraft. Ab da gilt auch für 25 und 40 Watt-Glühbirnen ein EU-weites Handelsverbot. Händler dürfen dann nur noch ihre Restbestände verkaufen. Doch eine Lücke in der EU-Verordnung lässt die Glühlampe weiterleben – Verbraucher sollten auf diese Variante aber lieber verzichten.

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Eine Bergbaulampe
Stoßfeste Speziallampen
Im Handel erkennt man sie an einem kleinen Hämmerchen und dem Hinweis auf der Verpackung, dass diese Speziallampe nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet ist. In jede haushaltsübliche Fassung passt sie aber trotzdem: die stoßfeste Spezialglühlampe. Rein äußerlich ist sie von einer normalen Glühlampe nicht zu unterscheiden. Doch das Innenleben verrät, warum es sich dabei um eine Spezialglühlampe handelt. Sie hat einen verstärkten Glühfaden, das Vakuum ist leerer oder sie ist durch dickeres Glas geschützt. Gedacht ist die stoßfeste Glühlampe eigentlich für den Einsatz im Bergbau oder auf Schiffen. Dennoch kann man sie auch als Privatkunde in jedem Elektronikgeschäft kaufen.
Teurer und noch verschwenderischer
Weil das Glühbirnenverbot nur für Haushaltslampen und nicht für Speziallampen gilt, dürfen stoßfeste Glühlampen auch nach dem 1. September verkauft werden. Doch der Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie rät vom Kauf für den Hausbedarf dringend ab. Denn die Speziallampen seien noch verschwenderischer als die herkömmlichen Glühlampen Ein weiterer Punkt, der gegen die stoßfesten Speziallampen spricht: Der Preis. Kostete eine normale Glühlampe nur rund 80 Cent, liegt der Preis für die stoßfeste Variante zwischen vier und sechs Euro.
Kritik von der EU-Kommission
Unterdessen reagierte die EU-Kommission bereits auf den Trend zur stoßfesten Spezialglühlampe. Sie forderte die deutschen Behörden auf, das Handelsverbot strenger zu kontrollieren. So sollen Hersteller deutlich auf die Verpackungen schreiben, dass die Lampen nicht für den Haushalt bestimmt sind.
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- Audio: WDR 2 Quintessenz: Glühbirnenverbot (30.08.2012) Fabian Karl, WDR 2 Mittagsmagazin
Außerdem sollen die Speziallampen nicht zusammen mit Energiespar- oder LED-Lampen in einem Regal landen, sondern gesondert angeboten werden. Deshalb fordert die EU-Kommission von den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer auch Vor-Ort-Kontrollen. In Nordrhein-Westfalen gibt es für das Glühbirnenverbot bis jetzt aber noch kein spezielles Überwachungsprogramm. Kunden drohen beim Kauf von stoßfesten Spezialglühlampen keine Konsequenzen, hieß es weiter.
Stand: 30.08.2012, 09.00 Uhr
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