WDR 2 Quintessenz - Sicherheit für Fahrräder: Mit Schloss und Versicherung
Jedes Jahr werden etwa 330.000 Fahrräder gestohlen. Das Bittere: Nur wenige der gestohlenen Räder tauchen wieder auf. Gerade mal 10 Prozent beträgt die Aufklärungsquote. Deshalb ist es sinnvoller vorzubeugen und das Rad gut abzusichern, d.h. abschließen und versichern.

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Gelbes Fahrradschloss
Sichere Fahrradschlösser
Wirklich sicher sind nur hochwertige Bügelschlösser (ab 40 Euro, richtig gute und große Schlösser auch um 100 Euro), sagt der ADFC, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club. Er warnt: Es gibt billige Baumarktware, die vom Laien nicht von guten Schlössern zu unterscheiden sind. Die kann man mit minimalem Werkzeugeinsatz schnell knacken. Eine Stufe darunter liegen die Panzerkabelschlösser, bei denen das Stahlseil durch schlangenartig aussehende Metallhülsen umhüllt ist. Damit findet der Bolzenschneider keinen vernünftigen Ansatzpunkt. Aber auch hier gibt es billige Baumarktware, die leicht zu knacken ist. Nicht zu empfehlen: Kabelschlösser. Man kann sie blitzschnell schon mit kleinen Bolzenschneidern durchschneiden.
Der sichere Standort
Am besten den Rahmen und ein Laufrad an einen festen Gegenstand anschließen, damit man das Rad nicht wegtragen kann. Das Mitanschließen des Laufrades hat doppelte Wirkung: das Laufrad wird auch vor Diebstahl geschützt und es ist nicht möglich, das ganze Fahrrad als Hebel zum Knacken des Schlosses zu verwenden, da es sonst stark beschädigt würde und damit wertlos für den Dieb ist. Der Tipp des ADFC: Auch das Schloss möglichst hoch anschließen, damit nicht ein Hebel des Bolzenschneiders auf dem Boden aufgesetzt werden kann – das Aufsetzen erhöht die anwendbare Kraft erheblich. Besonders gefährdet sind Standorte ohne Sozialkontrolle, bei denen klar ist, dass das Rad lange dort steht – also z.B. eine dunkle Ecke hinter dem Bahnhof. Wirklich sichere Standorte im Freien gibt es nicht. Sehr sicher stehen Fahrräder in bewachten Fahrradstationen. Da kommt praktisch nie etwas weg.
Die Fahrrad- Versicherung
Die Bedingungen von Fahrradversicherungen sind sehr unterschiedlich. Grundsätzlich lohnen sich spezielle Versicherungen für einzelne Fahrräder allenfalls für sehr teure Räder, da solche Versicherungen auch teuer sind. Wichtig: Immer auf die Versicherungsbedingungen achten; die unterscheiden sich stark. Möglicherweise ist das Fahrrad auch über die Hausratsversicherung versichert. Allerdings sind die Bedingungen bei jeder Versicherung anders. Am besten den Hausratsversicherer fragen, was er eventuell gegen Aufpreis anbietet. Wen man das Rad regelmäßig nachts draußen stehen lässt, ist die "Nachtausschlussklausel" mancher Policen ein Problem. Diese Klausel besagt, dass man das Rad nach beendetem zwischen 22 und 6 Uhr einschließen muss. Die meisten Hausratsversicherer verlangen allerdings nur das Abschließen des Fahrrades, ohne Differenzierung des Schlosses. Spezialversicherungen haben unter Umständen auch spezielle Vorrausetzungen: Sie verlangen teilweise die Verwendung eines hochwertigen Schlosses aus einer Auswahlliste sowie Anschließen des Rades.
Es gilt: Ein gutes Schloss ist die beste Fahrradversicherung. Faustregel des ADFC: ein Zehntel des Fahrradwertes ins Schloss investieren.
Der Fahrradpass
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- Audio: WDR 2 Quintessenz: Sicherheit für Fahrräder (08.08.2012) Ulrich Kalle, WDR 2 Morgenmagazin
Der Fahrradpass enthält insbesondere die Rahmennummer sowie weitere Merkmale des Rades, ohne die eine Rückführung eines sichergestellten Rades (sowie die Beweisführung) kaum möglich ist. Achtung: Jeder Hersteller vergibt nach eigenem System Nummern; da gibt es ohne die weiteren Angaben zum Rad viele Doppelungen. Besser ist die Rahmencodierung, bei der ein individueller Code eingefräst wird. Der führt, ohne dass man Datenbanken führen muss, zum Eigentümer zurück. Der Code setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen des Kreises, der Kennziffer der Kommune (amtlicher Schlüssel), der Straßennummer (amtlicher Schlüssel), der Hausnummer, den Initialen des Besitzers und ggf. dem Codierjahr (zum Nachverfolgen nach Umzügen). Damit können wiedergefundene Räder zurückgeführt und der Dieb verurteilt werden.
Stand: 08.08.2012, 00.00 Uhr
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