WDR 2 Quintessenz - Defekte Neuware: Käuferrechte durchsetzen
Der neue Fernseher bleibt dunkel. Oder das gerade gekaufte elektronische Fieberthermometer zeigt Phantasie-Temperaturen an – in solchen Fällen haben Kunden Anspruch auf Gewährleistung. Und zwar unabhängig vom Preis der defekten Ware.

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Hand hält ein Fieberthermometer
Austausch oder Reparatur
Zunächst einmal hat der Kunde zwei Möglichkeiten: Er kann verlangen, dass der Händler es reparieren lässt – selbstverständlich kostenfrei. Das ist in der Praxis allerdings speziell bei Sonderangboten schwierig, da sich bei Billig-Geräten eine Reparatur oft nicht lohnt. Oder er kann verlangen, dass das defekte Gerät gegen ein fehlerfreies ausgetauscht wird.
Fristen setzen
Ganz gleich ob Austausch oder Reparatur: In beiden Fällen ist es sinnvoll, dem Händler eine Frist dafür zu setzen - am besten schriftlich. Üblich sind zwei bis drei Wochen. Wird diese nicht eingehalten, kann der Kunde entweder den Kaufpreis für das defekte Gerät zurück verlangen oder ihn mindern. Das gilt auch, wenn das Gerät nach der Reparatur immer noch nicht funktioniert.
Gewährleistungsfrist
Sie beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Anders sieht es bei gebrauchter Ware aus. Dann kann sich die Frist verkürzen. Wer etwa fast neuwertige "B-Ware" im Internet bestellt, der bekommt dafür häufig nur ein Jahr Gewährleistung. Private Verkäufer können die gesetzliche Gewährleistung auch ganz ausschließen.
Beweislastumkehr
Ein Kunde kann seine Gewährleistungsansprüche dann geltend machen, wenn der Fehler beim Kauf der Ware bereits vorhanden war. Entsteht ein Schaden erst später, muss er mit einem Anfangsfehler in Zusammenhang stehen, damit die Gewährleistung greift. Die Beweislast dafür liegt zunächst beim Händler – und zwar in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf des defekten Artikels. Tritt der Fehler später auf, dann ist der Kunde in der Pflicht: Er muss dann beweisen, dass er die Ware pfleglich behandelt hat und nicht für den Mangel verantwortlich ist.
Gewährleistung und Garantie
Häufig wird die Gewährleistungspflicht der Verkäufer mit der Garantieleistung verwechselt. Während die Gewährleistung für gewerbliche Verkäufer Pflicht ist, ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Erst wenn er sich dafür entscheidet, muss er sich an entsprechende gesetzliche Vorschriften halten. Ein weiterer wichtiger Unterschied zur Gewährleistung: Eine Garantie gilt für Mängel, die nach dem Kauf aufgetreten ist.
Wichtige Tipps:
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Käuferrechte durchsetzen (20.07.2012) Christiane Tovar, WDR 2 Westzeit
- Wenn es um Gewährleistungsansprüche geht, ist immer der Händler und nicht der Hersteller der Ansprechpartner.
- Gerade bei günstigen Artikeln versuchen die Händler häufig, die Kunden abzuwimmeln. Die Verbraucherzentralen raten deshalb dazu, hartnäckig zu bleiben.
Stand: 20.07.2012, 09.00 Uhr
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