WDR 2 Quintessenz - Beschädigtes Fluggepäck: Keiner will zahlen
Sich in den Herbstferien ein bisschen Sommer zurückholen und mit einem Flug in den Süden entschwinden – oft gibt es dafür günstige Pauschal-Angebote. Viele Urlauber machen sich jedoch keine Gedanken darüber, was passiert, wenn ihr Koffer beschädigt wird oder erst gar nicht aus dem Urlaubsflieger kommt.

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Leute warten am Gepäckband
Zwar versprechen Versicherungen und Fluggesellschaften in solchen Fällen eine schnelle und unkomplizierte Entschädigung. Aber in der Praxis klappt das häufig nicht.
Wie sinnvoll ist eine Reisegepäck-Versicherung?
Eine Reisegepäck-Versicherung ist in vielen Fällen unnötig. Denn zunächst einmal haften die Fluggesellschaften selbst für Schäden am Gepäck, auch wenn Gepäckstücke komplett verloren geht oder viel zu spät kommen. Nach dem Luftverkehrsabkommen von Montreal sind die Gesellschaften gesetzlich verpflichtet, für Schäden bis zu einem Wert von etwa 1.250,- Euro zu haften. In den Vertragsbedingungen von Reisegepäckversicherungen hingegen verstecken sich oft viele Klauseln, die es erschweren, einen Schaden auch ersetzt zu bekommen. Preis und Leistung stehen deswegen nicht selten in ungünstigem Verhältnis.
Verlustmeldung
Idealerweise sollte man einen Schaden noch direkt am Flughafen, am Schalter der jeweiligen Gesellschaft melden. Spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach der Landung. Bei verspäteten oder verlorenen Koffern beträgt diese Frist 21 Tage.
Original-Quittungen
Wer Original-Quittungen aufbewahrt, der kann so die Regulierung im Schadensfall beschleunigen. Generell ist es aber auch zulässig, sich eine Ersatzquittung beim Verkäufer zu besorgen. Außerdem kann der Inhalt eines Koffers nachgewiesen werden, indem man beispielsweise einen Zeugen benennt, der dabei war, als der Koffer gepackt wurde. Auch kann es hilfreich sein, vor Reiseantritt vom Kofferinhalt noch schnell mit dem Handy ein Foto zu schießen. So hat man anschließend gute Karten, mögliche Schäden auch ersetzt zu bekommen.
Hilfe im Streit-Fall
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Gepäck weg (10.10.2012) Markus Holtrichter
Stellen sich Versicherer und Fluggesellschaft quer, kann es – je nach Schadenshöhe – ratsam sein, einen Anwalt mit Schwerpunkt Reiserecht hinzuzuziehen. Kontakt-Adressen findet man zum Beispiel über die Gelben Seiten.
Stand: 10.10.2012, 09.00 Uhr
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