WDR 2 Quintessenz - Bargeld only Wenn die Bank das Girokonto kündigt

Von Bernd Debus

Eine Bankverbindung, das ist für die meisten Deutschen etwas Selbstverständliches. Aber was wäre, wenn es dieses Konto nicht gäbe? Wie kommt man dann an seine Einnahmen? Und wie die Miete bezahlen, oder die Telefonrechnung? Diese Frage stellen sich hierzulande Tag für Tag mehr als einer halbe Million Menschen. Ohne Girokonto sind sie vom normalen Wirtschaftsleben weitgehend ausgeschlossen.


Frau schaut auf Kontoauszüge
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Frau schaut auf Kontoauszüge

Historisches zum Konto

Die ersten Erwähnungen für bargeldlosen Zahlungsverkehr stammen bereits aus dem späten Mittelalter. Genutzt wurde diese praktische Sache allerdings nur von wohlhabenden und bedeutenden Kaufleuten. Erst mit der Einführung des Postscheckdienstes gab es in Deutschland ab 1909 auch für Menschen mit Normaleinkommen die Möglichkeit, ein Bankkonto zu eröffnen. Trotzdem wurden bis in die sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts Löhne und Gehälter oft noch in der Lohntüte, sprich in bar, ausgezahlt. Inzwischen läuft hierzulande jedoch ohne Konto gar nichts mehr.

Wer hat Probleme ein Konto zu bekommen?

Banken existieren nicht nur dadurch, dass sie Girokonten führen. Interessant ist für sie vor allem das Folgegeschäft mit Kunden, die ein Girokonto unterhalten. Also zum Beispiel die Zinseinahmen, wenn das Konto überzogen wird, die Vergabe von Krediten, der Verkauf von Versicherungen oder Geldanlagen. Wer jedoch so hoch verschuldet ist, dass er seine Schulden nicht mehr bedienen kann - oder wer generell arm ist, zum Beispiel auf Grund von Langzeitarbeitslosigkeit -, ist für eine Bank oder Sparkasse kein wirtschaftlich interessanter Kunde. In einer Umfrage im Berlin-Brandenburger-Raum sagten zehn Prozent der Arbeitslosen, dass sie kein Konto hätten und auch keines bekommen würden. Hochgerechnet auf ganz Deutschland würde das bedeuten, dass mehr als ein halbe Million Menschen in Deutschland unfreiwillig kontolos sind.

Überleben ohne Konto

Wer kein Konto hat, muss trotzdem Geld überweisen. Schließlich werden Vermieter, Telefongesellschaften oder Versicherungen nur in seltenen Fällen Bargeld entgegennehmen. So genannte Barüberweisungen lösen das Problem, allerdings zu einem hohen Preis. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW lassen sich Banken diesen Dienst teilweise mit einer Gebühr von mehr als drei Euro pro Überweisung bezahlen.

Kein Kontrahierungszwang

Obwohl es äußerst schwierig ist, ohne Konto zu wirtschaften, gibt es in Deutschland keine generelle, gesetzliche Verpflichtung von Banken und Sparkassen, jedem ein Konto zu geben. Es gibt nur eine freiwillige Selbstverpflichtung des Zentrale Kreditausschusses, einer Organisation der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, jedem ein Girokonto einzuräumen. In Nordrhein-Westfalen sind die Sparkassen nach der Sparkassenverordnung allerdings verpflichtet, jedem ein Konto auf Guthabenbasis zu geben. Derzeit wird auf europäischer Ebene diskutiert, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Konto für alle zu schaffen. Spruchreif ist da allerdings noch nichts.

Die Ausnahmen von der Regel

Eigentlich müsste in Nordrhein-Westfalen jeder Einwohner, der ein Konto haben will, zumindest bei den Sparkassen auch eines bekommen. Allerdings gibt es Umstände, die auch den Sparkassen erlauben, eine Geschäftsverbindung abzulehnen, selbst wenn es nur um ein Konto auf Guthabenbasis geht.

Das gilt wenn...

•  der Kontoinhaber in der Vergangenheit sein Konto für kriminelle Zwecke missbraucht hat
•  das Konto ein Jahr lang ohne Umsätze geführt wurde
•  oder – Zitat – "aus anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung den Sparkassen im Einzelfall nicht zumutbar ist."

Wann darf ein Konto gekündigt werden?

Als Bankkunde darf man ein Girokonto jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern nicht eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Eine mit der Bank oder Sparkasse vereinbarte Kündigungsfrist für den Kunden darf aber einen Monat nicht überschreiten. Die Bank oder Sparkasse darf ein Konto auch kündigen, muss dabei aber mindestens eine zweimonatige Kündigungsfrist einhalten.

Die Schlichtungsstellen

Kommt es zum Streit mit einer Bank oder Sparkasse, beispielsweise weil ein Konto gekündigt wurde oder weil man keines bekommt, kann man sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Schlichtungsstellen finden Sie weiter unten bei den Links.

Hartnäckig bleiben


Generell empfiehlt Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW Menschen, die Schwierigkeiten haben ein Konto zu bekommen, nicht zu schnell aufzugeben, sondern hartnäckig weiter zu suchen. Oft finde man dann doch noch eine Bank oder Sparkasse, die überschuldeten Personen oder Personen, die sich bereits in einem Insolvenzverfahren befinden, ein Konto geben.


Stand: 12.09.2012, 09.00 Uhr