WDR 2 Quintessenz - Ärger rund ums Handwerk: …und immer noch kaputt!
Wenn ein Rohr verstopft ist oder die Wohnung gestrichen werden muss, holen sich viele Leute professionelle Hilfe von Handwerkern. Die werden es schon richten, glauben viele – schnell und gründlich. In der Regel stimmt das auch.

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Handwerker sitzt mit Ehepaar an einem Tisch
Allerdings gibt es manchmal auch Ärger: Mal werden Termine nicht eingehalten, dann werden die vereinbarten Kosten überschritten. Ein paar einfache Regeln helfen, den gröbsten Ärger zu vermeiden.
Kostenvoranschläge holen
Grundsätzlich gilt: Bevor der Auftrag vergeben wird, sollte man sich von mehreren Handwerkern einen Kostenvoranschlag geben lassen. So kann man ganz bequem die Konditionen mehrerer Firmen miteinander vergleichen. Wichtig ist, nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch auf die Qualifikation des Handwerkers. Im Zweifelsfall einfach direkt beim Anbieter nachfragen. Der Kostenvoranschlag hat aber noch einen anderen Vorteil. Stellt der Handwerker fest, dass die Arbeit mehr als 15 bis 20 Prozent teurer wird, muss er das sofort mitteilen. Die Auftraggeber können dann den Vertrag kündigen, allerdings müssen sie die Leistungen bezahlen, die der Handwerker bis dahin bereits erbracht hat.
Die Kosten im Auge behalten
Wer bei den Kosten ganz sichergehen will, kann mit dem Handwerker einen Festpreis vereinbaren, der nicht überschritten werden darf. Wichtig ist dann allerdings, dass die Preisabsprache und der Arbeitsumfang ganz detailliert im Auftrag festgehalten werden. Hält sich ein Handwerker nicht an abgesprochene Termine, gerät er in Verzug. Kunden haben dann eventuell Anspruch auf Schadenersatz. Allerdings nur, wenn die zeitliche Verzögerung auf die laxe Haltung des Handwerkers zurückzuführen ist. Wenn er zum Beispiel schwer krank wird und deshalb nicht mit der Arbeit beginnen kann, haben die Auftraggeber keine Ansprüche. Übrigens: Sind die Arbeiten fertig, sollten Auftraggeber gründlich überprüfen, ob der Handwerker an alles gedacht hat. Leistungen, die ohne Auftrag erbracht worden sind, muss der Auftraggeber nicht bezahlen.
Ärger mit Handwerkern
Wenn der Handwerker die Arbeiten nicht zufriedenstellend beendet hat, muss die Rechnung nicht komplett bezahlt werden. Wurde bei der Arbeit geschlampt, dürfen die Kunden einen Teil des Rechnungsbetrages einbehalten, bis der Handwerker die Mängel beseitigt hat. Am besten dokumentiert man die Mängel schriftlich und mit einem Foto. Manchmal passiert es aber auch, dass die Mängel erst lange nach abgeschlossener Arbeit entdeckt werden. In solchen Fällen muss die Firma den Mangel nachträglich beseitigen – und zwar kostenlos. Tut sie das nicht, darf der Auftraggeber eine andere Firma mit der Korrektur beauftragen. Die Kosten muss der ursprüngliche Vertragspartner bezahlen.
Handwerker finden
Den richtigen Handwerker zu finden, ist gar nicht einfach. Eine erste Anlaufstelle sind die örtlichen Handwerkskammern, bei denen man sich über die Handwerker in der Region informieren kann. Viele Menschen finden ihre Handwerker mittlerweile aber auch im Internet, zum Beispiel auf Handwerker-Auktionsportalen wie my-hammer.de oder blauarbeit.de. Wer einen Auftrag zu vergeben hat, beschreibt sie auf diesen Plattformen und gibt einen Maximalpreis an. Die Handwerker unterbieten sich dann gegenseitig, um den Auftrag zu erhalten. Was zunächst ganz gut klingt, kann jedoch schnell zu einer Kostenfalle werden. Denn der billigste Handwerker ist nicht automatisch der Beste. Am besten setzt man den Startpreis deshalb nicht zu niedrig an. Um Ärger zu vermeiden, sollten Auftraggeber außerdem sehr detailliert beschreiben, wie der Auftrag aussehen soll. Sie sollten sich die Qualifikation des Handwerkers nachweisen lassen und unbedingt auf einer Rechnung bestehen – sonst gibt es keine Gewähr.
Handwerker von der Steuer absetzen
Wer einen Handwerker beauftragt, kann das als „haushaltsnahe Dienstleistung“ bei der nächsten Steuererklärung absetzen. Bis zu 20 Prozent der Rechnung können die Kunden geltend machen, maximal jedoch nur 1200 Euro. Wichtig: Grundlage für die Berechnung ist nur der Arbeitslohn, keine Materialkosten. Die Ausgaben müssen dem Finanzamt auf jeden Fall nachgewiesen werden, zum Beispiel durch eine Kopie der Rechnung und einer Kopie des Kontoauszugs. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Außerdem gilt: Für Arbeiten, für die Auftraggeber eine Förderung von der staatlichen KfW-Bank im Gebäudesanierungsprogramm erhalten hat, gibt es keinen Steuerabzug. Experten empfehlen deshalb: Bevor man die Bankförderung beantragt, sollte man gründlich prüfen, ob der Steuerabzug nicht vielleicht günstiger ist.
Stand: 15.08.2012, 09.00 Uhr
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