WDR 2 Quintessenz - Horrende Stromnachzahlung Eine fast unglaubliche Geschichte

Von Nicole Albers

Die meisten Kunden von Strom-, Gas- und Wasserversorgern haben diesen Unternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt. Doch damit sollten sie sich keineswegs auf der sicheren Seite fühlen, denn es kann trotzdem zu überraschenden Nachzahlungsforderungen kommen.


Mann schaut auf eine Rechnung der Stadtwerke
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Mann schaut auf eine Rechnung der Stadtwerke

Nicht bezahlt trotz Einzugsermächtigung

Es kommt zwar selten vor, dass Unternehmen trotz Einzugsermächtigung kein Geld abbuchen, trotzdem passiert es immer wieder mal. Zwar liegt der Fehler dann beim Versorger, dennoch hat er Anspruch auf das Geld. So kann es zu großen Summen kommen, die nachträglich vom Kunden eingefordert und bezahlt werden müssen. Zinsen dürfen dafür allerdings nicht geltend gemacht werden, erklärt die Verbraucherzentrale, denn die dürfen nur erhoben werden, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät. Das ist aber nicht der Fall, wenn  der Fehler beim Versorger liegt. Der Rat der Verbraucherschützer deshalb: trotz Einzugsermächtigung monatlich die Kontoauszüge kontrollieren, denn es kann auch mal sein, dass zu viel, zu wenig oder völlig unberechtigt Geld eingezogen wird.

Vorsicht bei Jahresvorkasse

Vermeintliche Sicherheit bieten einige Versorger mit dem Angebot der Jahresvorkasse. Dabei werden dem Verbraucher besonders günstige Preise geboten. Allerdings ist es in der Vergangenheit schon mehrmals vorgekommen, dass Versorger sich mit diesen Angeboten verkalkuliert haben und in Konkurs gegangen sind. Das im Voraus gezahlte Geld der Kunden war in den meisten Fällen futsch.

Festpreisgarantie genau prüfen

Immer mal wieder bieten Versorger ihren Kunden eine Festpreisgarantie an. Diese bedeutet eigentlich, dass der Anbieter an den vereinbarten Preis gebunden ist. Häufig finden sich aber im Kleingedruckten Einschränkungen. Diese beziehen sich dann etwa bei Strompreisen zumeist auf Faktoren, die hauptsächlich zu Preisschwankungen führen können, wie etwa staatliche Steuern oder die EEG-Umlage (eine im Erneuerbaren Energien-Gesetz festgelegte Vergütung für die Anbieter von alternativem Strom). Das sorgt dann dafür, dass es doch teurer wird.

Mindestens zwei Zahlungsarten


Versorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden grundsätzlich zwei Zahlungsarten anzubieten, das sind in der Regel die Einzugsermächtigung oder ein Dauerauftrag. Es gibt aber auch Versorger, die bieten als Alternative zur Einzugsermächtigung die Jahresvorkasse an – nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist das aber keine wirkliche Alternative.


Stand: 22.01.2013, 00.00 Uhr