WDR 2 Quintessenz - Horror-Telefonrechnung: Trügerische Sicherheit
Einfach und bequem - das Handy als Navi. So lange der Dienst in Deutschland und mit einer Flatrate für die Internetverbindung genutzt wird. Im Ausland kann die Handy-Navigation zur teuren Kostenfalle durch Datenroaming werden. Und das trotz Kostenobergrenze.

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Frau schaut erschrocken auf einen Einzelverbindungsnachweis
Ständige Internetverbindung
Es gibt Navigationssoftware für Handys, die ständig Daten aus dem Internet abruft. Dabei fallen große Datenmengen an, die im Ausland der dortigen Provider zur Verfügung stellt. Dabei können hohe Roaminggebühren entstehen.
GPS ist kostenfrei
Selbst wenn das Handy-Navigationssystem über GPS funktioniert: Sollte einmal das Funksignal verloren gehen, sucht die Navigationssoftware über das Internet nach einer neuen Verbindung. Mit den entsprechenden Kosten.
Deckelung für Roaming-Kosten
Europaweit gibt es den so genannten Kostenairbag: Erreichen die Gebühren knapp 60 Euro wird die Internetverbindung gekappt. Seit dem 1. Juli 2012 gilt diese Deckelung auch außerhalb der EU. Trotzdem können Kostenforderungen höher ausfallen. Denn der ausländischen Partner muss die Gebühren für geladene Datenmengen in Echtzeit an den deutschen Anbieter weitergeben. Für einige Anbieter Grund genug, diesen Airbag für das außereuropäische Ausland nicht anzuwenden und die Verbrauchskosten ungedeckelt an den Kunden weiterzugeben.
Datenroaming abschalten
Wer sicher sein will, dass das Handy nicht ungewollt Daten aus dem Internet abruft, sollte das Datenroaming zumindest im Ausland ganz abschalten. Das ist bei Smartphones einfach, sie zeigen das an. Wer nicht ganz abschalten möchte, kann auch prüfen, welche Apps das Internet nutzen – und zwar schon von zu Hause aus. Ältere Handys lassen sich nicht so einfach vom Internet trennen. Meistens ist das Studium der Bedienungsanleitung unerlässlich, um herauszufinden unter welchem Punkt im Menü die Internetverbindung gekappt werden kann.
Kosten und Beweispflicht
Verlangt ein Mobilfunkanbieter hohe Gebühren, muss der Kunde in der Regel beweisen, dass die nicht entstanden sind. Liegen Einzelverbindungsnachweise vor, ist das schwierig. Es gibt nur wenige Gerichte, die von diesen sogenannten Anscheinsbeweisen abgewichen sind (z.B. LG Arnsberg: Urteil vom 12.04.2011; Az: 3 S 155/10).
Kündigungsrecht des Anbieters
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Horror-Telefonrechnung (18.09.2012) Sylvia Münstermann, WDR 2 Zwischen Rhein und Weser
Nach dem Telekommunikationsgesetz darf ein Anbieter seinem Kunden das Mobiltelefon sperren, wenn der mehr als 75 Euro schuldet. Eine Möglichkeit, eine solche Sperre zu verhindern, ist im Streitfall: Zahlung eines durchschnittlichen Betrages, der sich aus den Gebühren der vorausgegangenen Monate ergibt.
Stand: 18.09.2012, 09.39 Uhr
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