WDR 2 Quintessenz - Haushaltscheck Finanzielle Katastrophen

Von Barbara Claesges

Der Job ist weg oder die Ehe gescheitert – das sind emotionale Ausnahmezustände. Dazu kommt: Plötzlich muss man mit wesentlich weniger Geld auskommen als vorher. Da ist es besonders wichtig, mit spitzem Bleistift zu rechnen und seine Rechte und Ansprüche zu kennen.


Streitendes Ehepaar
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Streitendes Ehepaar

Kassensturz

Das ist der erste Schritt, wenn sich plötzlich die Lebenssituation komplett ändert: Mit welchen Einnahmen kann ich rechnen? Welche Ersparnisse eventuell anzapfen? Welche Ausgaben gibt es überhaupt? Spätestens wenn sich die finanzielle Lage radikal verändert, sollten Sie anfangen ein Haushaltsbuch führen, damit Sie einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben bekommen.

Geplant Sparen

Worauf lässt sich problemlos verzichten? Was gibt es irgendwo anders günstiger? Das sind die ersten beiden Fragen, die Sie sich stellen sollten. Reicht das nicht, müssen Sie im Familienrat ziemlich selbstkritisch alle Ihre Ausgabeposten auf den Prüfstand bringen und entscheiden, worauf Sie im Notfall eine Zeit lang am ehesten verzichten können und wollen. Dabei gilt das Motto "Kleinvieh macht auch Mist". Sie werden erstaunt sein, wie schnell sich kleinere Beträge zu einem großen summieren...

Hilfe in Notfällen

Bei einigen Vereinen und Verkehrsbetrieben zahlen Arbeitslosengeld-II-Bezieher weniger. Auch viele Museen, Schwimmbäder und andere Institutionen gewähren einen Preisnachlass. Haben Sie keine Hemmungen, diese Angebote zu nutzen. Für genau diese Situationen gibt es die. In manchen Gemeinden gelten diese Regelungen auch für Geringverdiener. In vielen Städten gibt es mittlerweile eine sogenannte "Tafel". Dort werden Lebensmittel gegen kleine Entgelte an Hilfebedürftige abgegeben.

Hilfe für Familien

Seit 2011 gibt es das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Damit können Kinder, Schüler und Auszubildende aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder arbeitslos sind, verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Diese müssen aber extra beantragt werden. Das System funktioniert über Gutscheine.

Finanziert werden beispielsweise bis zu zehn Euro Vereins- oder Musikschulbeiträge, ein Teil des Schulessens, wenn die Versetzung wackelt auch Nachhilfestunden. Auch die Kosten für ein- und mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen. Diese Kosten können sich in einer Familie mit mehreren Kindern schnell summieren, deshalb lohnt sich die manchmal etwas bürokratische Antragstellung.

Die wichtigsten Rechnungen

Als erstes - immer und pünktlich - sollten Sie Ihre Miete und Ihre Rechnungen für Strom und Heizung zahlen, empfehlen Schuldnerberater. Das Dach über dem Kopf ist das Wichtigste. Falls Sie andere Rechnungen nicht pünktlich zahlen können, sollten Sie mit dem Rechnungssteller die Situation besprechen. Eventuell ist es möglich, Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren. Keine Lösung ist es, Rechnungen und Mahnungen einfach ungeöffnet in den Papierkorb zu werfen. Die Probleme werden dadurch nur größer. Sobald Sie merken, dass Sie ernsthafte Schwierigkeiten haben, Ihre Rechnungen zu zahlen, sollten Sie Hilfe bei einer seriösen Schuldnerberatung suchen. Die sind in der Regel für die Schuldner kostenfrei. Die helfen auch, falls Sie ein pfändungssicheres Konto benötigen oder in eine private Insolvenz gehen müssen.

Arbeitsagentur und Jobcenter

Der Gang zum Amt ist nicht einfach für die meisten. Richtig schwierig wird es aber meistens, wenn man als Laie versucht, die eigenen Ansprüche oder den Arbeitslosengeldbescheid zu durchblicken. Verbraucherschützer raten: Wenn Sie einen Bescheid nicht verstehen und Zweifel haben, ob die Zahlungen korrekt sind, bitten Sie Ihren zuständigen Mitarbeiter, Ihnen den Bescheid zu erklären. Gelingt das nicht zufriedenstellend, können Sie Einspruch einlegen. Untersuchungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass solche Bescheide auch schon mal fehlerhaft sind. Kirchliche Organisationen und Wohlfahrtsverbände zum Beispiel bieten Hilfen beim Umgang mit Arbeitsagentur, Jobcenter und Bescheiden.

Zuverdienst & Nebenjob

Wer Arbeitslosengeld I oder II bezieht und parallel zur Jobsuche auch noch arbeitet, darf einen Teil dieses Einkommens behalten. Bei Arbeitslosengeld II zum Beispiel landen die ersten 100 Euro des Nebenjobs auf dem eigenen Konto. Darüber hinaus können - bis zu einer bestimmten Grenze - bis zu 20 Prozent dazu verdient werden, ohne dass das Geld vom Jobcenter gekürzt wird. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Unterhaltsansprüche

Nach einer Trennung sollten Sie Ihre Unterhaltsansprüche prüfen und die Ihrer Kinder. Bei Kindern bis zwölf Jahren springt im Notfall das Jugendamt ein, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlen kann.

Schulden aus der Ehe


Auch nach der Trennung gilt: mit gehangen – mit gefangen. Für alle gemeinsamen Schulden aus der Ehe haften beide Partner "vollumfänglich", wie es heißt. Das bedeutet: Bei allen Verträgen, die gemeinsam unterschrieben wurden, können die Gläubiger beim jedem einzelnen versuchen, die gesamte Forderungen zu erhalten, wenn der andere nicht zahlen kann.


Stand: 25.10.2012, 09.00 Uhr