WDR 2 Quintessenz - Knöllchen aus dem Ausland Saftige Strafen

Von Frank Wörner

Die Heimkehr aus dem Urlaub könnte für viele Deutsche in diesem Jahr eine böse Überraschung mitbringen: Strafzettel aus anderen EU-Ländern können jetzt nämlich auch in Deutschland vollstreckt werden. Allerdings nur unter Bedingungen.


Politesse schreibt Knoellchen in Rom
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Politesse schreibt Knoellchen in Rom

Ganz neu ist die Regelung zwar nicht mehr – das "EU-Knöllchen" gilt seit Oktober 2010. Aber die Mitgliedsländer brauchten Zeit, um sich auf das Eintreiben der Bußgelder im Ausland einzustellen. Inzwischen scheint es so weit zu sein: "Holland macht Ernst" meldet der ADAC. Es handele sich im Moment allerdings noch nicht um eine große Welle von Knöllchen, die deutschen Autofahrern ins Haus flattern. Mehr wird es nach Einschätzung des ADAC Nordrhein aber im Herbst – wenn die Behörden Zeit hatten, die Bußgelder zu bearbeiten.

Teure Vergehen

Grundsätzlich können alle Bußgelder aus anderen EU-Ländern ab einem Betrag von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Zu diesem Betrag gehören auch Gebühren, so dass ein relativ geringer Verstoß etwa durch Kosten für die Übersetzung und Zustellung des Bescheids im Ausland diese Grenze schnell überschreiten kann. Ohnehin sind Bußgelder in anderen Ländern oft deutlich höher als in Deutschland. Laut ADAC kostet beispielsweise das Telefonieren am Steuer in den Niederlanden 220 Euro – und liegt damit klar über der 70-Euro-Grenze. Wer dort innerorts 20 km/h zu schnell fährt, muss mit 173 Euro Strafe rechnen – auch in diesem Fall können die niederländischen Behörden das Bußgeld also in Deutschland eintreiben. Punkte gibt es für Verkehrsvergehen im Ausland aber nicht.

Zahlen oder nicht?

Das lässt sich nicht pauschal entscheiden. Zwar gibt es einige Grundregeln, die die ausländischen Behörden einhalten müssen. Zum Beispiel müssen sie den Bußgeldbescheid in deutscher Sprache zustellen. Außerdem muss der Beschuldigte die Möglichkeit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Aber selbst wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, sollte man den Bescheid nicht einfach ignorieren oder gar wegwerfen, sondern einen Fachmann zu Rate ziehen – also entweder beim Autoclub nachfragen oder einen Anwalt kontaktieren.

Reuige Verkehrssünder

Wenn die Forderung unstrittig ist, kann man sich Kosten und Ärger sparen, indem zahlt. Beispielsweise muss ein italienisches Knöllchen über 35 Euro für Falschparken in Rom erstmal zwar nicht bezahlt werden, da schon der Betrag zu gering ist. Für Übersetzung und Zustellung durch eine deutsche Behörde könnten allerdings Gebühren anfallen, die diese Schwelle leicht überschreiten – und dann kann das Geld eben doch wieder eingetrieben werden.

Spätfolgen


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Autofahrer sollten sich außerdem bewusst sein, dass es nur um das Eintreiben durch deutsche Behörden geht. Wer einen Strafzettel im Ausland nicht bezahlt und bei einer späteren Reise etwa bei einer Verkehrskontrolle auffällt, muss mit der sofortigen Vollstreckung rechnen – in diesem Fall vollständig zu den Bedingungen des Urlaubslandes!


Stand: 03.08.2012, 09.58 Uhr