WDR 2 Quintessenz - Wann der Wechsel geht Zurück in die gesetzliche Kasse

Von Anne Schneider

Wenn die privaten Krankenversicherungen die Prämien anziehen, wollen viele Versicherte wieder zurück zur gesetzlichen. Derzeit sind es tausende, sagen AOK, Barmer-GEK und Techniker Krankenkasse.


Brille auf Gesundheitskarten
Bild 1 vergrößern +

Brille auf Gesundheitskarten

Zur Barmer-GEK sollen im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben 27.600 ehemals privat Versicherte gewechselt sein, zur Techniker 68.000. Dazu mag die gute Konjunktur mit mehr Jobs beigetragen haben. Allerdings haben die privaten Krankenkassen zu Beginn dieses Jahres auch die Prämien teils um 50 Prozent angehoben. Deswegen zieht es immer noch viele Versicherte zur gesetzlichen. Doch der Weg zurück ist kompliziert – und manchmal nahezu unmöglich.

Ehepartner

Verheiratete von privat Versicherten, die wegen der Kinder zu Hause geblieben sind oder nur einen 400-Euro-Job hatten, können sich Hoffnung machen: Sie müssen sich selbst versichern, weil es bei der privaten keine kostenlose Familienmitversicherung gibt. Würden sie nun einen Job annehmen, bei dem sie mehr als 400 Euro verdienen, können sie sich wieder gesetzlich versichern.

Studenten

Wer während seiner Uni-Zeit privat versichert war, kann und muss sich mit seinem ersten Job wieder gesetzlich versichern. Allerdings muss der Verdienst unter 50.850 Euro liegen – für die meisten Studenten ohnehin eine zu hohe Hürde. Der Wechsel ist übrigens auch schon zu Beginn des Studiums möglich! Wer sich hier allerdings für die Privatversicherung entschieden hat, muss ihr auch bis zum Ende des Studiums treu bleiben.

Angestellte

Privat versicherte Angestellte können wechseln, wenn sie – etwa wegen vorübergehender Teilzeit – weniger als 50.850 Euro verdienen (4237,50 Euro im Monat) und jünger sind als 55 Jahre. Das gilt allerdings nur für Angestellte: Ein Kioskbesitzer etwa, der sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten kann, hat normalerweise keine Möglichkeit, in die gesetzliche zu wechseln.

Selbständige

Auch Selbständige, deren Betrieb nur sehr wenig abwirft, müssen sich regulär anstellen lassen, um wechseln zu können. Und das mindestens für ein Jahr. Und auch für sie gilt: Sie müssen unter 55 Jahre sein, sonst ist der Wechsel nahezu unmöglich.

Arbeitslose

Das Arbeitslosengeld (ALG I ) führt automatisch zur Versicherungspflicht. Anders als ALG II. Wer unmittelbar zuvor noch privat versichert war, kommt über den ALG-II-Bezug nicht in die gesetzliche Versicherung zurück.

Privatversicherte ab 55 Jahre

Sie können nur in Ausnahmefällen und mit Tricks in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Laut Finanztest können Privatversicherte, die gerne für einige Zeit ins Ausland möchten, dies auch für die Rückkehr zur gesetzlichen in Deutschland nutzen. In den Niederlanden etwa muss sich jeder Arbeitnehmer gesetzlich versichern. Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Regelungen. Kehrt man nach Deutschland zurück, gilt die im Ausland verbrachte Zeit auch bei über 54-jährigen als Vorversicherungszeit.

Rückkehr genau überlegen


Vorsicht ist in jedem Fall angebracht: Ein fehlgeschlagener Rückkehrversuch kann teuer werden. Hier sollten sich Versicherte nicht nur informieren, sondern im besten Fall auch beraten lassen. Wer nur sparen will, kann das oft auch mit einem Tarifwechsel innerhalb der Versicherung erreichen. Beide Systeme – gesetzlich wie privat – haben ihre Vorteile. Wer sich einmal aus dem gesetzlichen System verabschiedet, kommt allerdings nur mit großen Klimmzügen wieder zurück. Und dieses Zurück ist in den vergangenen Jahren auch noch deutlich erschwert worden. Deshalb sollte man schon bevor man in die PKV wechselt, überlegen, was das im Alter oder mit Kindern bedeutet. Weitere Informationen im neuen Finanztest-Heft.


Stand: 21.08.2012, 09.00 Uhr