WDR 2 Quintessenz - Kur-Urlaub: Wann die Kasse mitzahlt
Wer nach einer schweren Krankheit wieder fit werden will und auch zurück in den Beruf möchte, dem können die von den Krankenkassen bezahlten Rehabilitationskuren helfen. Doch die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich sogar an den Kosten für Kuren, wenn man keine schwerwiegende Krankheit hat oder noch völlig gesund ist.

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Frau läßt sich in einem Kur-Urlaub massieren
Früher wurde das "Kur-Urlaub" und später landläufig auch "offene Badekur" genannt. Im Fachjargon spricht man von der "ambulanten Vorsorgeleistung". Achtung: Wer privat krankenversichert ist und eine solche Vorsorge-Kur machen möchte, muss übrigens alles selbst bezahlen. Die Privaten Krankenversicherungen erstatten nur die Kosten für Rehakuren, die bei schweren Krankheiten verschrieben werden.
Ambulante Vorsorgeleistung
Dabei handelt es sich um Vorsorgemaßnahmen, bei denen es darum geht, eine Krankheit oder deren Verschlimmerung zu vermeiden. Jede Kur, unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder im Ausland erfolgen soll, muss vor Antritt bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt werden. Der erste Weg führt den Patienten also zu seinem Hausarzt, der die Kur verordnen muss. Gemeinsam wird ein Antrag ausgefüllt und an die Krankenkasse weitergereicht.
Vorausetzungen
Grundsätzlich dürfen auch die Vorsorgekuren nur in anerkannten Heilbädern durchgeführt werden. Der Kurort kann in Deutschland aber auch überall in der Europäischen Union sein. Voraussetzung für eine solche Maßnahme ist außerdem, dass die therapeutischen Angebote vor Ort keine Besserung mehr versprechen und der behandelnde Hausarzt am Wohnort vor der Kur bereits Heil- und Hilfsmittel sowie Medikamente verordnet hat. Anders als bei Rehakuren, die beispielsweise bei schwerwiegenderen Krankheiten verschrieben werden, sucht sich der Versicherte bei den ambulanten Vorsorgeleistungen seine Unterkunft selber. Einzige Bedingung für die Ortswahl: Es muss ein anerkannter Kurort sein. Wegen der bis zu dreimonatigen Bearbeitungsdauer sollte man frühzeitig mit der Planung beginnen.
Eigenanteil und Zuschüsse der Kassen
Der Patient muss die Anreise, Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe selbst bezahlen. Daher können Kuren im Ausland für die Versicherten besonders interessant sein, denn noch sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung gerade in den osteuropäischen Heilbädern oft günstiger als in Deutschland. Außerdem zahlen die meisten Krankenkassen für die so genannten Hotelkosten einen Zuschuss in Höhe von 13,00 Euro pro Tag (bei chronisch kranken Kleinkindern von 21,00 Euro pro Tag) für maximal 21 Tage. Das ist unabhängig davon, ob man in einem Luxushotel oder in einem Zelt übernachtet, in Deutschland oder im europäischen Ausland. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen auch die Kosten der kurärztlichen Behandlung. Bei Versicherten ab dem 18. Lebensjahr werden 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik, Bäder, Massagen, Fangopackungen usw. übernommen. Solche ambulanten Vorsorgeleistungen gibt es allerdings nur alle drei Jahre.
So wird abgerechnet
Behandlungen und Anwendungen in deutschen Kurorten werden von den behandelnden Kuräzten und Therapeuten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Der Zuschuss zu den "Hotelkosten" wird nach der Rückkehr erstattet. Genehmigt die Krankenkasse eine ambulante Vorsorgeleistung im EU-Ausland, dann zahlt der Versicherte die Anwendungen zunächst im Ausland aus eigener Tasche und reicht die Quittungen nach der Maßnahme bei seiner Krankenkasse zur Erstattung ein. Achtung: Es wird nur das erstattet, was auch in Deutschland erstattungsfähig ist.
Übrigens:
Für denn in der Regel dreiwöchigen Aufenthalt muss der Versicherte ganz normalen Urlaub nehmen, da die ambulante Kur eine Vorsorge- und keine Rehabilitationsmaßnahme ist.
Zuschuss auch für Gesundheits- oder Präventionsreisen
Auch wer noch vollkommen gesund ist und möchte, dass das so bleibt, kann für eine so genannte "Gesundheits- oder Präventionsreise" einen Zuschuss seiner Krankenkasse bekommen. Dazu ist noch nicht einmal eine ärztliche Verordnung nötig. Man bucht einfach eine Unterkunft, meist in einem Kur- oder Wellnesshotel, in dem von der Krankenkasse anerkannte Kurse angeboten werden. Die Palette reicht von Nordikc-Walking-Kursen und Yoga über Seminare zur Stressbewältigung und gesunden Ernährung bis hin zur Raucherentwöhnung.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich mit bis zu 75 Euro pro Kurs. Pro Jahr können zwei unterschiedliche Kurse bezuschusst werden. Die Kasse beteiligt sich also mit maximal 150 Euro an der Gesundheits- oder Präventionsreise – und das ist jedes Jahr möglich. Voraussetzung ist eine mindestens 80-prozentige Teilnahme an den Kursen. An den Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung beteiligen sich die Krankenkassen bei den Präventionsreisen allerdings nicht.
Das passende Angebot finden
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Kur-Urlaub (22.05.2012) Stephanie Kowalewski, WDR 2 Westzeit
Informieren kann man sich bei seinem behandelnden Arzt, bei seiner Krankenkasse oder beim Heilbäderverband. Auch das Internet bietet zahlreiche seriöse Seiten mit Angeboten zur ambulanten Vorsorgeleistung sowie zur Präventionsreise.
Stand: 22.05.2012, 09.00 Uhr
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