WDR 2 Quintessenz - Lebensversicherung Mehr Geld nach Kündigung

Von Birgit Brückner

Am 25. Juli 2012 hat der Bundesgerichtshof über die korrekte Berechnung von Rückkaufswerten geurteilt. Das BGH-Urteil erging gegen das Versicherungsunternehmen Deutscher Ring (IV ZR 201/10) - doch von diesem Urteil geht Signalwirkung für die ganze Branche aus, so die Verbraucherzentrale Hamburg.


Eurostücke auf Lebensversicherungspolice
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Eurostücke auf Lebensversicherungspolice

Denn zum Beispiel Allianz, Ergo, Iduna, Generali und viele andere große Versicherungskonzerne haben ähnlich streitige Klauseln verwendet. Damit werden vermutlich Millionen von Versicherten, die ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag vorzeitig gekündigt haben, Anspruch auf Nachzahlungen haben. Bei rund 80 Millionen Versicherungsverträgen geht es um  Rückforderungen in Milliardenhöhe, schätzen  Verbraucherschützer. Wie der Deutsche Ring erklärte, gehe er für sein Unternehmen allerdings nur von 40.000 ehemaligen Versicherten aus, die mögliche Ansprüche an stellen können.

Hamburger Verbraucherzentrale streitet seit Jahren für höheren Rückkaufswert

Die Verbraucherschützer aus dem Norden kümmern sich um die vielen Kunden, die von den Versicherungsunternehmen oft weniger als die Hälfte der eingezahlten Summe wiederbekommen haben, wenn sie ihre Lebens- oder Rentenversicherung frühzeitig kündigten. Und die, die kündigen, sind fast 80 Prozent!

Unverständliche  Klauseln im Kleingedruckten

Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert die Versicherungsunternehmen: "Die Versicherungs-Policen enthalten sehr komplizierte Klauseln zum Thema Rückkaufwert und zum Stornoabzug." Für die meisten Verbraucher bedeutet das, dass sie mit ihrem Eingezahlten erst einmal die Abschlusskosten oder Provision für die Versicherungsvertreter bezahlen müssen - bevor Kapital angespart wird. "Wenn die Leute zum Beginn des Vertrages deutlich darauf hingewiesen werden, dass das Geld in sehr ungünstiger Weise mit ihren ersten Jahresprämien verrechnet wird, dann würde niemand diese Verträge abschließen. Das ist natürlich auch der Grund dafür, dass die Versicherer diese Regeln sehr intransparent, sehr verklausuliert im Kleingedruckten verstecken," klagt Edda Castello, Sprecherin der VZ Hamburg.

Welche Verträge betrifft das Urteil des BGH?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die vom "Deutschen Ring" verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert, dem Stornoabzug sowie der Verrechnung von Abschlusskosten, im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, unwirksam sind. Für wen gilt dieses Urteil? Das Urteil ist wichtig für alle Versicherungsnehmer, die zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen haben - und diese gekündigt haben oder noch kündigen wollen. Das Gericht hat seine bisherige Rechtsprechung fortgesetzt und weiterentwickelt, die sich auf Verträge von 1994 bis 2001 (Urteile vom 09. Mai 2001 – IV ZR 121/00 - und 12. Oktober 2005 – IV ZR 162/03) bezog. Das heißt für Verbraucher, dass sie bei Kündigung der Versicherung auch Ansprüche geltend machen können für Verträge aus der Zeit vor 2001.

Konsequenzen aus dem Urteil des BGH

Über den "breiten Daumen" können Verbraucher nun damit rechnen, dass die Versicherungen
a) circa 40 – 50 % der Einzahlung erstatten müssen und
b) keine Stornogebühren mehr erheben dürfen.
Am größten ist der Nachzahlungsbetrag bei den Versicherungsnehmern, die ihre Verträge binnen der ersten drei bis fünf Vertragsjahre gekündigt oder prämienfrei gestellt haben.

Das Urteil hat Signalwirkung auf die gesamte Versicherungsbranche. Urteile gegen die Versicherer Allianz, Ergo, Iduna und Generali werden als Nächstes erwartet. ( Mit der nächsten Entscheidung ist am 17. Oktober 2012 in der Sache Verbraucherzentrale Hamburg ./. Generali (BGH IV ZR 202/10) zu rechnen.) Das wird vermutlich zur Konsequenz haben, dass viele Millionen Versicherte Nachschlag fordern können. Nach einer Stichprobe hat die Verbraucherzentrale Hamburg errechnet, dass pro Vertrag etwa 3000 Euro Verlust entstanden ist.  "Geld", so die  Verbraucherzentrale, "das die Versicherten  eigentlich für ihre eigene Altersvorsorge vorgesehen hatten, bisher aber von den Versicherungsunternehmen einbehalten wird."

Was ist jetzt zu tun?

Verbraucher müssen eigenständig Ansprüche an die Versicherungsunternehmen anmelden. Keine Versicherung wird freiwillig auf seine ehemaligen Kunden zukommen und Geld anbieten. Um die Ansprüche anzumelden, bietet die Verbraucherzentrale Hamburg einen Musterbrief auf ihrer Internetseite an. Mit einer Kopie des Musterbriefes an die VZ Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg sind die Verbraucher dort registriert und werden über das weitere Vorgehen informiert. Wenn die Versicherung nicht zahlen und das Problem "aussitzen" will, sollten sich die Versicherten erneut an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.

Verjährung beachten


Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Vertrag gekündigt oder prämienfreigestellt wurde. Daher: Nachzahlungsansprüche aus Verträgen, die in 2008 oder früher beendet wurden, sind vermutlich schon heute (in 2012) verjährt, wenn der Verbraucher keine verjährungshemmenden Schritte unternommen hat. Verbraucher, die ihre Verträge in 2009 gekündigt oder prämienfrei gestellt haben, müssen nun umgehend tätig werden und die drohende Verjährung vor Ablauf des Jahres hemmen. Dabei reicht ein einfacher Brief an die Versicherung nicht. Um die Verjährung zu hemmen, müssen Verbraucher entweder eine Klage erheben oder einen  Mahnbescheid erwirken.


Stand: 29.08.2012, 09.00 Uhr