WDR 2 Quintessenz - Produktpiraterie Teure Mitbringsel

Von Linda Staude

Sie tragen Designer-Label, sie sind spottbillig – und sie sind gefälscht. Die netten Edelstiefel, die schicke Handtasche oder die coole Sonnenbrille sehen aus wie Markenware, sind aber nachgemacht. Und wer in Urlaubslaune bei ihrem Einkauf tüchtig zuschlägt, für den kann es spätestens bei der Rückreise nach Deutschland ziemlich teuer werden.


Taschen stehen auf einer Brücke in Venedig
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Taschen stehen auf einer Brücke in Venedig

Produktpiraterie ist Diebstahl

Wer geschützte Produkte kopiert, verkauft oder kauft, verstößt gegen Marken-, Produkt- und Urheberrechte. Das ist auch für den Käufer immer ein Vergehen und kann Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

In Maßen erlaubt

Egal, aus welchem Land man einreist: Unter bestimmten Voraussetzungen wird es geduldet, wenn Urlauber gefälschte Waren nach Deutschland einführen.

  • Die Waren sind nur und ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt.
  • Die Plagiate werden im persönlichen Gepäck mitgeführt.
  • Es steckt keine kommerzielle Absicht dahinter. Sprich: es sieht nicht danach aus, dass der Reisende die Waren in Deutschland weiterverkaufen will.
  • Bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern gibt es für gefälschte Waren eine feste Wertgrenze, die nicht überschritten werden darf. Bei Flug- und Seereisen sind das pro Urlauber 430 Euro, bei Kindern und Jugendlichen sind es nur 175 Euro. Also Quittungen immer gut aufbewahren!

Bei Reisen innerhalb der EU gibt es diese feste Wertobergrenze nicht. Es wird zwar deutlich seltener kontrolliert, aber wenn der Zoll die Koffer öffnet und beispielsweise 20 nachgemachte Designer-Shirts in allen Farben findet, dann könnten die Beamten sie ganz schnell nicht mehr als private Souvenirs betrachten. Die Imitate werden beschlagnahmt und vernichtet, Einfuhrumsatzsteuer und Zoll sind trotzdem fällig.

Empfindliche Strafen

Sobald der Zoll eine kommerzielle Absicht unterstellt, droht ein Strafverfahren – wegen Markenpiraterie. Auch die Inhaber der Marken, also die Besitzer der Urheberrechte, werden informiert und könnten rechtliche Schritte einleiten. In schwerwiegenden Fällen kann das ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bedeuten. Kommt es zu einem Strafverfahren, kann es sogar in einer Freiheitsstrafe enden.

Andere Länder, andere Sitten

Auch andere Länder sind nicht gerade zimperlich, wenn es um Imitate geht. Wer beispielsweise in Italien dabei erwischt wird, wie er Nachgemachtes kauft, kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen. Deshalb am besten vor Urlaubsantritt beim Zoll informieren, wie andere Länder zu dem Thema stehen.

Gefährliche Plagiate

Der Kauf gefälschter Produkte kann nicht nur teuer, sondern auch gefährlich sein. Bei Kleidungsstücken handelt es sich häufig um minderwertige Ware mit zum Teil giftigen Inhaltsstoffen. Deshalb sollte man seinen Kindern die imitierten Kleidungsstücke auf jeden Fall ersparen. Lebensgefährlich kann es bei Arzneimitteln werden. Ob es sich nun um Potenzmittel oder die Pille handelt: Welche Inhaltsstoffe in den Plagiaten in welchen Mengen enthalten sind, ist meist nicht zu durchschauen. Außerdem gibt es bei der Einfuhr von Arzneimitteln Mengenbeschränkungen: Mehr als seinen persönlichen Bedarf für die nächsten drei Monate darf man sowieso nicht mitnehmen.

Andere Souvenir-Fallen

Nicht nur bei Plagiaten kann es Probleme geben – sowohl bei der Ausreise aus dem Urlaubsland als auch bei der Einreise nach Deutschland. Ein paar Beispiele:


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  • Nahrungsmittel wie Wurst, Geflügel und Käse dürfen wegen der Infektionsgefahr durch die Maul- und Klauenseuche oder Schweine- und Vogelgrippe aus einigen südlichen und östlichen Ländern nicht nach Deutschland eingeführt werden. Dazu zählt zum Beispiel Käse aus der Türkei. Was der Zoll findet, schmeißt er weg. Da sich hier die Liste der betroffenen Länder ständig ändert, am besten vor Urlaubsantritt bei einem Veterinäramt nachfragen.
  • Von exotischen Tieren und Pflanzen sollte man auf alle Fälle die Finger lassen. Denn bei der Einfuhr verlieren sämtliche Wertobergrenzen an Bedeutung, wenn es sich um geschützte Arten handelt. Das gilt auch für Produkte aus den Tieren, wie beispielsweise Stiefel aus Schlangenleder oder Jagdtrophäen.
  • Steinchen aus historischen Bauwerken mitzunehmen, ist in vielen Ländern verboten, z.B. in Griechenland, Italien und in der Türkei. Es drohen saftige Strafen.
  • Kunstliebhaber sollten sich schon vor der Abreise bei der jeweiligen Botschaft oder beim Konsulat über die entsprechenden Ausfuhrbestimmungen erkundigen.

Tipp: Am besten vor Reiseantritt genaue Infos einholen zu den Ausfuhrbestimmungen aus dem Urlaubsland selbst, zum Beispiel bei der ausländischen Botschaft. Infos darüber, welche gesetzlichen Bestimmungen bei der Einreise nach Deutschland gelten, gibt es beim deutschen Zoll.


Stand: 19.07.2012, 09.58 Uhr