Zimmervermietung via Internet Die Welt zu Hause

Von Thomas Samboll

Wer auf Reisen nicht im Hotel übernachten will, der kann im Internet auch Privatzimmer buchen. Zu finden sind sie auf Übernachtungsportalen zum Beispiel: "9flats", "wimdu", "airbnb", "ebab" und vielen anderen, die weltweit Privatunterkünfte vermitteln.  Privatleute, die über diese Portale ein Bett, ein Zimmer oder eine ganze Wohnung vermieten wollen,  sollten dabei einiges beachten.


Mann liegt auf einer Couch
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Mann liegt auf einer Couch

Kostenlose Anmeldung, wichtige Bewertungen

Wer die Portale nutzen möchte, muss sich dort erst einmal anmelden. Das ist in der Regel kostenlos. Als Vermieter legt man dann für sich und seine Wohnung ein kleines Profil an, mit Bildern und den wichtigsten Infos. Den Mietpreis legt der Vermieter selbst fest. Besonders wichtig sind die Bewertungen seiner Gäste. Sie beurteilen die Unterkunft – und den Gastgeber! Der Vermieter kann seinerseits auch die Gäste bewerten. Auf diese Weise wissen alle Beteiligten schon vorher ungefähr, auf wen und was sie sich einlassen.

Wenn trotzdem etwas schiefgeht

Bei erfolgreicher Vermittlung muss der Vermieter eine Provision bezahlen, die je nach Portal unterschiedlich hoch ist. Bei den großen Portalen beträgt sie zum Beispiel zwischen 4 und 14 Prozent. Geht etwas kaputt, sind Gastgeber und Gast meist über das Portal versichert, und zwar bis 500.000 Euro Schadenssumme. Bei einigen Anbietern kann der Vermieter als Sicherheitsleistung vom Gast  auch noch eine Kaution verlangen. Einige Portale raten Vermietern auch, sich grundsätzlich eine Kopie vom Personalausweis ihres jeweiligen Gastes zu machen.

Ziemlich einheitlich sind die Storno-Regeln: Die Portale geben meist drei Varianten vor, aus denen der Vermieter auswählen kann - flexibel, moderat oder streng. "Streng" bedeutet zum Beispiel eine Absage spätestens eine Woche vorher. Bei "flexibel" ist eine kostenlose Stornierung noch 24 oder 48 Stunden vor Anreise möglich. Die Gebühr, die der Gast an das Portal zahlen muss, wird bei Absage jedoch in der Regel nicht erstattet.

Gast zahlt an Portal

Ist die Buchung bestätigt, zahlt der Gast die Miete in der Regel nicht direkt an den Vermieter, sondern an das Vermittlungsportal. Gibt es keine Beschwerden, bekommt der Vermieter das Geld nach der Anreise des Gastes ausgezahlt. Diese gängige Regelung schafft Sicherheit für beide Seiten: Der Gast weiß, dass sein Geld nicht futsch ist, wenn er nicht zufrieden ist, und der Gastgeber kann sich sicher sein, auf jeden Fall die vereinbarte Miete zu bekommen, wenn alles okay ist.

An Finanzamt und eigenen Vermieter denken


Wichtig ist auch zu klären, ob die Einnahmen aus der Privatvermietung steuerpflichtig sind. Sonst droht Ärger mit dem Finanzamt. Und natürlich sollte man, bevor man mit dieser Art von Nebenerwerb beginnt, auch unbedingt mit dem eigenen Vermieter sprechen und ihn darüber informieren. Im schlimmsten Fall könnte der sonst den Mietvertrag kündigen.


Stand: 05.07.2012, 09.00 Uhr