WDR 2 Quintessenz - Tücken der Rufnummernmitnahme Nicht mehr zu erreichen

Von Fabian Karl

Wer den Handyanbieter wechseln will, der kann die bisherige Telefonnummer behalten. Die Rufnummermitnahme - auch Portierung genannt - muss man extra beantragen.


Frau telefoniert mit einem Handy
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Frau telefoniert mit einem Handy

Und dabei gibt es einiges zu beachten, denn oft machen Kleinigkeiten die Portierung unmöglich oder ziehen sie in die Länge.

Gesetzliche Verpflichtung

Die Mobilfunkanbieter müssen die Mitnahme der alten Rufnummer möglich machen. So steht es im Telekommunikationsgesetz (§ 46). Das gilt sowohl für Laufzeit- als auch für Prepaid-Verträge. Dadurch soll der Wettbewerb gefördert werden: Kunden werden auf diese Weise vom Anbieterwechsel nicht durch die Befürchtung abgeschreckt, dass sie ihre gewohnte Nummer verlieren könnten.

Vertragswechsel

Damit beim Wechsel des Handyanbieters zumindest zeitlich alles klappt, sollten Kunden unbedingt Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen überprüfen. Der Wechselauftrag und das Formular für die Mitnahme der Rufnummer müssen dem neuen Anbieter vier Wochen vor dem Kündigungstermin vorliegen. Tipp: Am besten den neuen Anbieter beauftragen, die Nummer zu portieren, statt sich selbst beim alten Vertragspartner darum zu kümmern. Das vermeidet Missverständnisse.

Die Kosten

Wer seine Rufnummer zum neuen Anbieten mitnehmen möchte, der muss in der Regel auch dafür zahlen. Die Kosten dürfen jedoch nur einmalig in Rechnung gestellt werden. Die Bundesnetzagentur hat die Portierungs-Kosten verschiedener Mobilfunkanbieter untersucht. Gebühren zwischen 23 und 29,95 Euro sind danach in Ordnung. Mehr darf eine Mitnahme aber nicht kosten.

Daten überprüfen

Die Portierung funktioniert nur dann reibungslos, wenn der alte und der neue Handyanbieter identische persönliche Daten des Kunden vorliegen haben. Das gilt besonders für Rufnummer, Name, Geburtsdatum und Adresse. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte diese Angaben mit beiden Anbietern abgleichen und sie gegebenenfalls aktualisieren.

Sonderfall Prepaid-Handy

Auch wer keinen Laufzeitvertrag hat, sondern ein Prepaid-Handy besitzt, sollte die gespeicherten persönlichen Daten überprüfen. Besonders wichtig ist das für Kunden, die ihr Prepaid-Handy gebraucht gekauft oder geschenkt bekommen haben. Denn so lange man sich beim Anbieter nicht selbst meldet und als Kunde registriert, wird die Telefonnummer auf den ursprünglichen Antragssteller überschrieben - und das kann beispielsweise der Vorbesitzer sein. Außerdem muss das Guthaben auf der Karte noch hoch genug sein, um die Wechselgebühr zu bezahlen. Denn die wird in der Regel automatisch vom Guthaben abgezogen.

Kündigung unnötig


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Auch wer schneller als ursprünglich mal geplant zu einem neuen Anbieter wechseln will, kann seine Rufnummer mitnehmen – auch wenn der bisherige Vertrag noch nicht abgelaufen ist. Seit Mai 2012 gibt es eine Änderung im Telekommunikationsgesetz, die es überflüssig macht, erst den alten Vertrag zum Laufzeit-Ende zu kündigen und dann - mit der Rufnummer - zum neuen Anbieter zu wechseln. Jetzt gilt: Die Nummer geht bei einem Wechsel an den neuen Anbieter. Der alte Vertrag läuft zwar weiter, aber der Kunde bekommt dort eine andere Nummer zugewiesen.


Stand: 21.09.2012, 09.39 Uhr