WDR 2 Quintessenz - Kaffeefahrten: Doppelte Abzocke
Mit immer neuen Tricks und Ideen versuchen unseriöse Firmen, den Verbrauchern das Geld auf so genannten "Kaffeefahrten" aus der Tasche zu ziehen. Vielfach verschleiern sie sogar in ihren Briefen, die oft zu Tausenden verschickt werden, dass es sich überhaupt um eine Verkaufsveranstaltung handelt.

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Senioren auf einer Kaffeefahrt
Eine WDR-Hörerin hat folgendes Schreiben einer vermeintlichen Sozietät aus Düsseldorf erhalten:
"Sehr geehrte Frau J.,
unser Büro wurde damit beauftragt, alle Geschädigten anzuschreiben, die in den letzten Monaten Gewinnmitteilungen verschiedener Firmen bekommen und den versprochenen Gewinn nicht erhalten haben. Wie Sie sich sicher noch erinnern, wurde auch Ihnen die versprochene Gewinnsumme bis heute nicht ausgezahlt. Wir haben für Ihr Recht gekämpft und konnten bei diesen Firmen für Sie eine angemessene Summe realisieren."
Im weiteren Verlauf des Briefes wird mitgeteilt, dass der Betrag von über 900 Euro nur persönlich übergeben werden kann. Dazu wird ein Bus kostenlos zur Verfügung gestellt. An dieser Stelle werden viele Empfänger hellhörig, aber längst nicht alle, bestätigt die Bonner Rechtsanwältin Heike Kirch: "Diese Schreiben machen oft einen sehr seriösen Eindruck und man durchschaut es nicht sofort." Und entsprechend seien es keineswegs nur naive Menschen, die auf solche Angebote reinfallen, ergänzt die Expertin für Verbraucherrecht.
Täter schwer zu fassen
Bei einer angeblichen Gewinnmitteilung, die sich aber als Verkaufsfahrt entpuppt, handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Die Grenzen zum Betrug sind dabei fließend. Das Problem ist allerdings, dass die Täter nur schwierig zu fassen sind. Manchmal werden nur bei der Post angemietete Aktions-Postleitzahlen verwendet. Im Falle der Düsseldorfer Sozietät hat sich zum Beispiel herausgestellt, dass es die Büro-Adresse aus dem Briefkopf des Schreibens gar nicht gibt. Und auf Anrufe, Briefe oder Mails wird nicht reagiert. Und wenn die Polizei eingeschaltet wird, stellt sich immer häufiger heraus, dass dahinter Firmen im Ausland stecken. Dort zu klagen, ist meist mehr oder weniger aussichtslos.
Lesen Sie genau!
Es ist keine neue Erkenntnis, dass niemand hat etwas zu verschenken hat. Und trotzdem fallen viele Menschen immer wieder auf entsprechende Briefe herein. Deshalb empfehlen Polizei und Verbraucherzentralen: Schauen Sie sich den Brief genau an. Häufig kann man schon auf den zweiten Blick erkennen, dass es sich um einen unseriösen Absender handelt. Im Fall der Düsseldorfer Sozietät war zum Beispiel eine Nürnberger Telefonvorwahl angegeben. Wählt man diese, ist außer einem Anrufbeantworter nie jemand zu erreichen. Manchmal werden sogar 0137-, 0900- oder 0180-er Telefonnummern verwendet, die man auf keinen Fall anrufen sollte.
Vorsicht bei Einladungen
Sie sollten auch hellhörig werden, wenn Ihnen ein Geld- oder Sachgewinn versprochen wird, den Sie nur bekommen können, wenn Sie eine Busfahrt mitmachen. Häufig wird auch noch ein „wunderschönes Rahmenprogramm“ versprochen. Spätestens jetzt können Sie sicher sein, dass es sich um eine Verkaufsveranstaltung handelt. Wenn Sie aber immer noch zweifeln, dann können Sie auch bei Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale nachfragen. Nicht selten sind die Schreiben dort schon bekannt.
Trotzdem mitfahren?
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Neue Masche für Kaffeefahrten (13.08.2012) Jörg Sauerwein, WDR 2 Westzeit
Ob aus Neugier oder Langeweile - wer an einer entsprechenden Busfahrt teilnimmt, sollte auf jeden Fall vorsorgen. Die Verbraucherrechts-Expertin Heike Kirch empfiehlt, bei solchen Veranstaltungen EC- und Kreditkarten zu Hause zu lassen und auch nur eine geringe Menge Bargeld mitzunehmen. So kann man vermeiden, dass es eine teure Veranstaltung wird. Denn vielfach wurden die Teilnehmer von Kaffeefahrten schon mit unterschiedlichen Mitteln und psychologischen Tricks so unter Druck gesetzt, dass sie schließlich doch etwas gekauft haben. Man sollte sich zu keinem Kauf zwingen lassen und nichts unterschreiben, wovon man nicht wirklich überzeugt ist. Grundsätzlich haben Mitfahrer zwar immer auch das Recht auf Widerruf, aber in der Praxis lässt sich das bei solchen Firmen oft kaum umsetzen, warnen Verbraucherschützer.
Stand: 13.08.2012, 09.00 Uhr
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