WDR 2 Quintessenz - Ärger nach Rohrbruch Was die Versicherung zahlen muss

Von Katharina Nickoleit

Wenn eine Wasserleitung  oder Heizungsrohr bricht, hat man schnell eine größere Baustelle im Haus, denn die Rohre sind meistens unter Putz und Tapete, Kacheln oder Parket verlegt. Um das Rohr zu reparieren, muss erst mal ein größeres Loch in Wand oder Boden gestemmt werden.


Installateur repariert Wasserrohrbruch
Bild 1 vergrößern +

Installateur repariert Wasserrohrbruch

Wenn die Versicherung Leitungsschäden einschließt, muss sie nicht nur für die Reparatur der Rohre aufkommen, sondern auch für die Arbeiten die notwendig sind, um die Löcher wieder zu schließen. Doch bei älteren Häusern ist es oft nicht möglich, identische Kacheln oder Parkette zu finden.

Otto-Normalverbraucher ist der Maßstab

Bei der Frage, ob die Versicherung in einem solchen Fall den Boden im ganzen Raum ersetzten muss, stellen die Gerichte darauf ab, was wohl jemand tun würde, der nicht versichert ist. Dafür ist entscheidend, wie sehr eine Abweichung ins Auge fällt. Lägen plötzlich mitten im Wohnzimmer andere Paneele als im Rest des Raumes, würde wohl jeder einen neuen Boden verlegen. In diesem Fall muss die Versicherung die Neuverlegung komplett übernehmen. Handelt es sich hingegen um eine Ecke im Flur, die nicht weiter auffällt, würde der durchschnittliche Eigenheimbesitzer einen zu großen Aufwand eher vermeiden – und auch die Versicherung kann den ablehnen.

Was ist ähnlich?

Es gibt verschiedene Firmen, die sich darauf spezialisiert haben, Restbestände auslaufender Kacheln und Paneele aufzukaufen. Wenn Fliesen im regulären Handel nicht mehr erhältlich sind, kann man dort mit etwas Glück passenden Ersatz finden. Darum kümmern sich in der Regel die Versicherungen. Oft ist der Ersatz aber auch nur ähnlich. Wie ähnlich er sein muss, damit Versicherungen verlangen können, dass er akzeptiert wird, hängt wieder davon ab, wo er verlegt werden soll. Im Flur oder im Keller müssen größere Abweichungen geduldet werden als im Wohnbereich.

Wertminderungsersatz verlangen


Audio

Doch auch wenn man den geflickten Flur nicht permanent vor Augen hat: das Stückwerk mindert den Wiederverkaufswert des Hauses. Diese Wertminderung kann man sich von der Versicherung ersetzten lassen. Wie viel man bekommt, hängt vom Einzelfall und vom Verhandlungsgeschick des Versicherungsnehmers ab. Doch solange der Betrag unter dem bleibt, was ein komplett neuer Boden kosten würde und ein langwieriger Rechtstreit vermieden werden kann, sind die Versicherungen durchaus zu Kompromissen bereit.


Stand: 23.08.2012, 09.00 Uhr