Elterntaxi, Arztbesuch, Kinder sollen zahlen: Tipps und Trends vom 22.08.2012
"Elterntaxi" nicht von Steuer absetzen
Heute (22.08.2012) hat in NRW wieder die Schule begonnen. Und damit die Zeit, in der viele Eltern ihren Nachwuchs mit dem Auto zur Schule fahren. Das mag nicht in allen Fällen notwendig sein - aber in manchen ländlichen Ecken geht es gar nicht anders: Die Schule ist weit weg und manchmal noch nicht mal die nächste Bushaltestelle zu Fuß zu erreichen. Aber können die Eltern diese Fahrten dann von der Steuer absetzen? Das musste das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entscheiden. (Az: 2 K 1885/10) Geklagt hatte ein Vater, der so weit ab vom Schuss wohnt, dass er seine Sprösslinge mit dem Auto zur nächsten ÖPNV-Haltestelle fahren musste. Dafür wollte er in der Steuererklärung 1.560 Euro geltend machen. Seine Begründung: Er sei aus dienstlichen Gründen in diese Gegend gezogen – deshalb müssten die Fahrten als Werbungskosten anerkannt werden. Dem folgten die Finanzrichter jedoch nicht. Und urteilten: Fahrten zur Schule gehören zu den typischen Aufwendungen der Lebenshaltung – und die sind über Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten.
Schlecht informiert nach Arztbesuch
38 Prozent der Patienten verlassen eine Arztpraxis eher ratlos. Das hat eine Umfrage der Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe ergeben. Das Problem: Der Arztbesuch ist für die meisten eine besondere Situation, die oft auch mit Ängsten verbunden ist – und wenn dann noch ein medizinischer Fachbegriff fällt, verschwinden die Botschaften des Doktors leicht im Nebel. Die Schlaganfallhilfe rät deshalb besonders chronisch Kranken, sich gut auf einen Arztbesuch vorzubereiten. Informationen und Fragebögen für diese Vorbereitung hat die Stiftung auf ihrer Website zusammen gestellt.
Wenn die Kinder zahlen sollen
Wenn die Eltern in ein Pflegeheim müssen, reicht oft die Rente nicht mehr. In der Regel zahlt dann erstmal das Sozialamt – aber das bittet dann die Kinder zur Kasse. Wann müssen die zahlen? Wie lässt sich der Unterhaltsanspruch reduzieren? Und: Stimmen die Berechnungen des Sozialamts überhaupt? Fragen, die ein neu aufgelegter Ratgeber der Verbraucherzentralen beantwortet. Den gibt es für 11,90 Euro im Buchhandel. Die Bestelladresse: http://www.vz-nrw.de/UNIQ134563444107781/SES65153610/RG1063141A1063141AEXT/link1063141A
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Stand: 22.08.2012, 10.12 Uhr
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