Dubiose Mahnung, Wäsche trocknen, Kaffee kochen und kopieren Tipps und Trends vom 11.09.2012

Dubiose Mahnung der Euro-Gewinner-Zentrale

In diversen Briefkästen landen mal wieder dubiose Mahnungen. Ein "Mahnungs-Büro Ries" versucht, vermeintlich offene Forderungen der "Euro Gewinner Zentrale" einzutreiben. In den Schreiben wird behauptet, dass der vermeintliche Teilnahmebeitrag der Euro Gewinner Zentrale noch nicht bezahlt wurde. Wenn die Gesamtforderung von knapp 160 Euro nicht bis spätestens 15. September beglichen wird, ist eine Meldung an die Schufa fällig, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Verbraucherzentrale NRW rät jedoch, erstmal zu überprüfen, ob man überhaupt einen rechtsgültigen Vertrag mit der "Euro-Gewinner-Zentrale" abgeschlossen hat. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich Belege für den Vertragsabschluss vorlegen lassen. Ist kein Vertrag zustande gekommen - oder wurde er durch Täuschung untergeschoben – sollte man der Forderung schriftlich widersprechen. Einen Musterbrief hierfür gibt es auf den Webseiten der Verbraucherschützer.

Mieter müssen Wäsche trocknen können

Wenn Mietern das Wäschetrocknen in der Wohnung nicht erlaubt wird, muss der Vermieter eine andere Trockenmöglichkeit zur Verfügung stellen. Das hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter gewechselt. In dem Haus war das Wäschetrocknen in der Wohnung verboten – der neue Besitzer wollte den Mietern aber auch verbieten, einen Raum im Keller zum Wäschetrocknen zu nutzen. Das geht so nicht, entschied der Amtsrichter. Denn erstens gehörte der Trockenraum im Keller hier zum jahrelangen Mietgebrauch – und der kann nur einvernehmlich mit den Mietern geändert werden. Und zweitens müssen Mieter immer eine irgend eine Möglichkeit zum Wäschetrocknen haben. (Amtsgericht Wiesbaden, 91 C 6517/11)

Kaffee kochen und kopieren?

Wer nach dem Studium einen Job sucht, braucht nicht nur gute Noten, sondern meist auch erste praktische Erfahrungen. Am schnellsten bekommt man die in einem Praktikum. Nur wie findet man die richtige Praktikumsstelle – also eine, wo man seine Fähigkeiten wirklich einsetzen kann? Wie muss die Bewerbung hierfür aussehen? Und: Welche Rechte und Pflichten haben Praktikanten? Diese und viele andere Fragen beantwortet der Ratgeber "Chance Praktikum" der Verbraucherzentralen. Den gibt’s für 9,90 Euro bei den Verbraucherberatungsstellen oder im Buchhandel. Die Bestelladresse: http://www.vz-nrw.de/UNIQ134735577203895/SES51011672/RG1096511A1096511AEXT/link1096511A

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Stand: 11.09.2012, 10.12 Uhr