Verbraucherschutz.de, Anhänger, Lücken vermeiden: Tipps und Trends vom 26.10.2012
Warnung vor "Verbraucherschutz.de"
Ein Siegel einer Verbraucherschutzorganisation – das ist für viele Kunden ein gewichtiges Kaufargument. Dabei gibt es aber leider auch mehr und weniger aussagekräftige Siegel. Vor einem warnt aktuell die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Verein VBS Verbraucherschutz vergibt das Siegel verbraucherschutz.de, das die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisiert. Danach werben auch zweifelhafte Unternehmen damit. Außerdem zahlten die Firmen größere Summen dafür. Die Verbraucherzentrale warnt sowohl Unternehmen als auch Kunden, das Siegel zu verwenden oder als Zeichen für geprüfte Qualität zu verstehen. Gerichte hätten schon Firmen untersagt, mit dem Siegel zu werben, weil der irreführende Eindruck einstehe, die Empfehlungen beruhten auf einer objektiven Bewertungsmethode.
Anhänger nicht mitversichert
Anhänger sind kein Teil eines Fahrzeugs. Daher werden sie auch nicht automatisch von der Fahrzeugversicherung erfasst. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden. (Az.: 5 U 321/11) Eine Landwirtin hatte von ihrer Kaskoversicherung eine Entschädigung verlangt, nachdem ihre Strohballenpresse zerstört worden war. Die hatte Feuer gefangen, während sie an einem Traktor hing. Die Richter entschieden anders. Versichert sei nur der Traktor, nicht die Presse. Denn obwohl sie an den Traktor angehängt war, sei sie kein Teil der Zugmaschine. Zum Fahrzeug zählten nur die Teile, die bei Neulieferung zur serienmäßigen Ausstattung gehören.
Lücken vermeiden
Wer jedes Jahr zur Vorsorge geht, bekommt von der Krankenkasse mehr Geld für seinen Zahnersatz. Der Anspruch geht aber leicht verloren. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung hin. Wird die Untersuchung nur einmal versäumt, ist die Extrazahlung futsch. Den Bonus bekommt der Patient erst wieder, wenn er fünf Jahre in Folge bei der Vorsorge gewesen ist. Nach dieser Zeit erhöht sich der Kassenzuschuss von 50 Prozent auf 60 Prozent, nach zehn Jahren auf 65 Prozent. Die Vorsorgeuntersuchung ist kostenlos. Die Praxisgebühr fällt nur an, wenn der Arzt eine weitergehende Behandlung vornimmt. Weitere Informationen dazu gibt es von der Unabhängigen Patientenberatung.
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Stand: 26.10.2012, 10.12 Uhr
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