Weihnachtsgeld, Energy-Drinks, Todesfall Tipps und Trends vom 30.10.2012

Weihnachtsgeld

Die höheren Lohnabschlüsse in diesem Jahr werden sich auch beim Weihnachtsgeld bemerkbar machen. Mehr als sieben Millionen Arbeitnehmer können sich über mehr Weihnachtsgeld freuen, sagt das gewerkschaftsnahe WSI-Tarifarchiv. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wenn für das eigene Unternehmen ein Tarifvertrag gilt und die Extrazahlung darin fest vorgesehen ist. Sonst muss man schauen, was im Arbeitsvertrag steht. Im Einzelfall kommt es ganz auf die konkrete Formulierung an. Ist nichts Schriftliches festgelegt, gilt das Gewohnheitsrecht. Das bedeutet zum Beispiel: Hat der Betrieb drei Jahre lang Weihnachtsgeld in gleicher Höhe ohne Vorbehalt gezahlt, hat der Arbeitnehmer auch in diesem Jahr einen Anspruch darauf. Mehr Weihnachtsgeld bekommt man in der Regel automatisch dann, wenn der Bonus mit einem festen Prozentsatz am Monatsgehalt gekoppelt ist. In manchen Verträgen ist lediglich ein fester Betrag vorgesehen. Mehr Infos rund um das Thema "Weihnachtsgeld" auf einem ausführlichen Infoblatt.

Gefährliche Energy-Drinks

Verbraucherschützer warnen erneut vor Energy-Drinks. Sie fordern, dass der Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren verboten wird. In den USA war es zu mehreren Todesfällen gekommenen, darunter auch ein 14-jähriges Mädchen. Der übermäßige Konsum von Energy-Drinks könnte die Ursache dafür gewesen sein. Auch in Deutschland sind in diesem Zusammenhang Probleme mit dem Herz-Kreislaufsystem bekannt. Der Grund ist unter anderem der hohe Koffeingehalt. Er ist mit 320 Milligramm pro Liter etwa dreimal so hoch wie bei vielen Cola-Sorten. Körperliche Anstrengung und Alkoholgenuss verstärken die gefährlichen Nebenwirkungen und es kann zu Krampfanfällen und Herzrasen kommen.

Ratgeber zum Todesfall

Wenn jemand stirbt, sind die Angehörigen durch den Schmerz über den Verlust oft überfordert. Doch auch dann müssen sie viele Entscheidungen treffen. Wie organisiert man eine Beerdigung? Wie hoch sind die Kosten? Dazu hat die Verbraucherzentrale Hamburger den Ratgeber "Was tun, wenn jemand stirbt" verfasst. Er kostet 9,90 plus Versand. Die Bestelladresse: http://www.vzhh.de/recht/29994/was-tun-wenn-jemand-stirbt.aspx

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Stand: 30.10.2012, 10.12 Uhr