WDR 2 Quintessenz - Qualm: Streitpunkt Rauchpause
Spätestens seit 2008 darf am Arbeitsplatz nicht mehr gequalmt werden. Raucher müssen raus. Nur wohin? Vor die Tür, in einen eigenen Raucherraum oder gibt es ein striktes Rauchverbot? Was ist mit der verqualmten Arbeitszeit, muss sie nachgeholt werden?

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Frau sitzt auf einer Mauer und raucht
Rauchpausen sind Privatvergnügen
Kein Mitarbeiter hat einen Anspruch auf eine Rauchpause. Anders als der Gang zur Toilette ist Rauchen etwas, was aufschiebbar ist. So urteilte zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Münster für den öffentlichen Dienst, dass eine Rauchpause keine erlaubte Unterbrechung der Arbeitszeit sei. Anders hat es das Gericht allerdings für die Kaffeepause gesehen.(Urteil vom 29.03.2010, Az.: 1 A 812/08). Gleiches dürfte auch für den privaten Arbeitsbereich gelten.
Rauchpausen sind Chefsache
Wie Rauchpausen in einem Betrieb oder einer Behörde behandelt werden, ist Chefsache. Er entscheidet, ob er eine Rauchpause bezahlt oder Nacharbeit vom rauchenden Mitarbeiter verlangt. Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat, ist der bei praktischen Fragen einzubeziehen. Zum Beispiel: Müssen Raucher für jede Zigarette ausstempeln oder sind ein oder zwei Zigaretten täglich erlaubt und nur wer mehr raucht, muss stempeln?
Draußen rauchen oder Raucherraum?
Es ist für Raucher angenehmer, in einem separaten Raucherraum zu sitzen als draußen vor der Tür zu stehen. Allerdings können Raucher von ihrem Chef nicht verlangen, einen speziellen Raum einzurichten. Er kann auch sagen, ich will meinen Betrieb grundsätzlich rauchfrei halten. Wer dann rauchen will, muss vor die Tür.
Achtung: kein Versicherungsschutz
In solchen Pausen sind Raucher nicht versichert. Das gilt auch für Kaffee- oder Toilettenpausen. Nach Auskunft der Berufsgenossenschaften sind aber der Weg in die Pause und der Weg zurück von der Pause zum Arbeitsplatz versichert.
Weitere Infos und Urteile:
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Rauchpausen und Anspruch auf einen Raucherraum im öffentlichen Dienst vom 29.03.2010; Az.: 1 A 812/08
Urteil des Bundesarbeitsgericht Erfurt zum Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz vom 19.05.2009; Az.: 9 AZR 241/08
Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zur Kündigung eines Arbeitnehmers wegen wiederholten Verstoßes gegen ein betriebliches Rauchverbot vom 01.08.2008; Az.: 4 Sa 590/08
Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg zur Kündigung einer Raucherin, die ihre Rauchpausen nicht ausgestempelt hatte, vom 14.09.2009; Az.: 3 Ca 1336/09
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Stand: 29.08.2011, 09.58 Uhr
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