WDR 2 Quintessenz - Eintragen reicht nicht: Kinder brauchen eigenen Pass
Wer in den Sommerferien raus will aus Deutschland, der muss sich ausweisen können - das gilt für Erwachsene genauso wie für Kinder. Bisher gab es eine Ausnahme für kleine Kinder: Sie brauchten oft kein eigenes Dokument, sondern konnten sich bei den Eltern in den Pass eintragen lassen. Aber das ändert sich jetzt.

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Kinderreisepass auf einer Landkarte
Gesetzliche Neuerung
Aufgrund europäischer Vorgaben treten ab dem 26.06.2012 Änderungen im deutschen Passgesetz in Kraft: Kindereinträge in den Pass der Eltern sind ab diesem Stichtag nicht mehr gültig. Kinder müssen beim Grenzübertritt dann ein eigenes Dokument vorzeigen. Das bedeutet für die Sommerferien 2012: Eltern sollten sich jetzt um einen Ausweis für ihr Kind kümmern. Ihren eigenen Pass brauchen sie nicht ändern zu lassen, denn der Pass der Eltern, in dem noch ein oder mehrere Kinder eingetragen sind, bleibt weiterhin gültig. Eine Streichung des Eintrags ist nicht nötig. Welches Dokument das Kind braucht, hängt davon ab, wie alt es ist und wohin es reisen möchte.
Personalausweis
Für Reisen innerhalb der EU reicht ein Personalausweis. Den bekommt man in der Regel erst für Kinder ab zwölf Jahren. Er kostet für Kinder und Erwachsene unter 24 Jahren 22,80 Euro und ist sechs Jahre gültig. Die Bearbeitung dauert etwa drei bis vier Wochen.
Kinderreisepass
Für kleinere Kinder bis zwölf Jahren gilt: Sie müssen jetzt einen eigenen Ausweis haben: Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (also bis zum 12. Geburtstag) reicht ein Kinderreisepass. Der enthält ein Foto (auch von Säuglingen) und ab dem zehnten Lebensjahr auch die Unterschrift des Kindes. Der Kinderreisepass gilt sechs Jahre und kann einmal verlängert werden. Er kostet 13 Euro (Verlängerung sechs Euro). Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort von den Kommunen ausgestellt. Wichtig: Das Kind muss zur Beantragung unbedingt selbst mitkommen.
Kinderausweis
Der Kinderausweis, der vor dem 1.11.2007 ausgestellt wurde, ist weiterhin gültig. So lange, bis der Inhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. Läuft er vorher ab, kann er aber nur noch bis zum Ende des zwölften Lebensjahres verlängert werden.
Reisepass
Ein elektronisch lesbarer Reisepass wird in der Regel für Kinder ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Allerdings ist er bei Reisen in bestimmte Länder auch für jüngere Kinder Pflicht. Ein Reisepass kostet 37,50 Euro. Die Bearbeitung eines Reisepasses dauert mehrere Wochen, deshalb: früh genug an den Antrag denken! Es gibt auch die Möglichkeit, einen Express-Pass zu beantragen. Das dauert etwa drei Werktage, ist mit 69,50 Euro für Kinder und Erwachsene bis 24 Jahre aber entsprechend teurer.
Das Foto- Problem
Kinder verändern sich schnell. Ein Säuglingsfoto hat oft wenig Ähnlichkeit mit einem Fünfjährigen. Damit es keine Probleme beim Grenzübertritt gibt, kann man das Foto (sowie die Größe und Augenfarbe) im Kinderreisepass aktualisieren lassen. Problem: Das Fotografieren eines Säuglings ist nicht einfach, aber bei Kleinkindern müssen die strengen biometrischen Kriterien für Passfotos nicht ganz genau eingehalten werden. Abweichungen sind zum Beispiel bei der Gesichtshöhe oder beim Gesichtsausdruck möglich.
Unterlagen
Welche Unterlagen Eltern und Kinder zur Beantragung mitbringen müssen, erfährt man bei den Bürgerämtern der Städte und Gemeinden bzw. auf deren Internetseiten.
Reisen mit Kinderreisepass
Mit dem Kinderreisepass kommt man international ziemlich weit. Die meisten Länder akzeptieren das Dokument, auch außereuropäische Länder wie die Türkei, Ägypten oder Thailand erkennen ihn an. Manchmal gibt es aber einige Besonderheiten, z.B. muss der Pass nach Einreise noch ein halbes Jahr gültig sein oder es muss noch mindestens eine Seite für das Visum frei sein.
Reisen mit elektronisch lesbarem Reisepasses
Wer älter als zwölf Jahre ist und in Länder außerhalb der EU reisen will, braucht grundsätzlich einen "richtigen" Reisepass. Aber einige wenige Länder erkennen auch für jüngere Kinder den Kinderreisepass nicht an und verlangen einen elektronisch lesbaren Reisepass. Das gilt zum Beispiel für Reisen in die USA.
Rechtzeitig informieren
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Reisepass für Kinder (01.06.2012) Birgit Eger, WDR 2 Westzeit
Unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt über die besonderen Bedingungen des Reiselandes informieren! Details finden sich meist auf den Internetseiten der jeweiligen Botschaft oder auf denen des Auswärtigen Amtes.
Stand: 26.06.2012, 09.00 Uhr
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