WDR 2 Quintessenz - Wichtige Reiseversicherungen: Absichern und abhängen
Versichern sollte man sich gegen Risiken, die einen richtig Geld kosten oder sogar den finanziellen Ruin bedeuten können. Diese goldene Regel gilt auch im Urlaub. Für die Reise gibt es einige unverzichtbare Reiseversicherungen. Und auch da ist ein Blick ins Kleingedruckte unverzichtbar.

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Globus steht auf einem Infoblatt zur Reiserücktrittsversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung
Sie ist sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas zu empfehlen. Denn auch wenn die Krankenversicherungskarte (mit Einschränkungen) in Europa gilt – eins übernimmt die gesetzliche Kasse nicht: Einen Krankenrücktransport müssen gesetzlich Versicherte aus der eigenen Tasche zahlen. Und die Kosten für diesen Spezialtransport können bei langen Strecken im hohen fünfstelligen Bereich liegen. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung ist man schon für zehn Euro im Jahr ordentlich abgesichert. Für gesetzlich Versicherte macht sie fast immer Sinn. Aber auch Privatversicherte sollten zumindest prüfen, ob ihre Versicherung einen Rücktransport abdeckt.
Das Kleingedruckte
Ob gesetzlich oder privat: Beim Abschluss der Versicherung sollte man genau hingucken. Es gibt verschiedene Formulierungen.
- Möglichkeit 1: Die Versicherung zahlt, wenn der Rücktransport „medizinisch notwendig“ ist. Das heißt: Ist eine medizinische Versorgung vor Ort gewährleistet, zahlt die Versicherung nicht – auch dann nicht, wenn Ärzte in Deutschland einen Rücktransport empfehlen.
- Möglichkeit 2: Die Versicherung zahlt den Rücktransport, wenn er „medizinisch sinnvoll“ ist. In diesem Fall ist die Hürde wesentlich niedriger. Wenn ein Arzt es dann für sinnvoll hält, den Patienten in Deutschland zu behandeln (etwa, weil dort bessere Bedingungen herrschen), zahlt die Versicherung auch, wenn eine Behandlung grundsätzlich auch im Ausland möglich wäre.
Einige Versicherungen wählen auch Zwischenvarianten; etwa, indem sie eine bestimmte Länge des Krankenhausaufenthalts zur Bedingung machen.
Auch die sogenannte "Kriegsklausel" ist wichtig. Manche Versicherer schreiben in ihre Versicherungsverträge, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das betreffende Land erlassen hat.
Vorsicht Vorerkrankung
Wer unter einer chronischen Krankheit wie etwa Herzproblemen oder Diabetes leidet, sollte nachfragen, wie die Reise-Krankenversicherung damit umgeht. Hat man dann nämlich im Urlaub einen Herzanfall oder einen Zuckerschock, kann es sein, dass einige Versicherungen nicht zahlen. Begründung: Das sei kein akuter Notfall, sondern eine "erwartbare Erkrankung". Da besonders chronisch Kranke auf eine gute medizinische Versorgung angewiesen sind, brauchen sie auch entsprechenden Versicherungsschutz.
Zahnersatz und Hilfsmittel
Auch hier gibt es unterschiedliche Bedingungen in den Tarifen. Welche Qualität der Behandlung die Auslandsreisekrankenversicherung zahlt und ob zum Beispiel die Kosten für Krücken oder einen Rollstuhl erstattet werden, zeigt ebenfalls der Blick ins Kleingedruckte.
Reiserücktrittsversicherung
Die zweite wichtige Versicherung ist die Reiserücktrittsversicherung. Sagt man die Reise erst kurz vor Beginn ab, bleibt man locker auf 80 Prozent der Reisekosten sitzen. Da ist die Rücktrittsversicherung günstiger. Die Kosten dafür liegen meist etwa zwischen drei und fünf Prozent des Reisepreises.
Aber auch da lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Zum Beispiel: Gilt die Versicherung nur, wenn mir etwas passiert? Aufschluss darüber gibt der Absatz, in dem die sogenannten "Risikopersonen" definiert sind. Was ist zum Beispiel, wenn die Schwiegermutter ins Krankenhaus kommt? Muss es überhaupt eine Verwandte sein? Oder reicht es schon, wenn das Kindermädchen ausfällt, das zu Hause auf den Nachwuchs aufpasst? Auch ein neuer Job oder große Schadensfälle können ein Grund für einen Rücktritt von der Reise sein. Es ist also entscheidend, was die Versicherung alles abdeckt.
Reiseabbruch oder -verlängerung
Todesfälle, Erkrankungen in der Familie oder ein Wohnungsbrand können Gründe sein, vorzeitig aus dem Urlaub abzureisen. Ein solcher Reiseabbruch wird von manchen Rücktrittsversicherungen übernommen – sie zahlen zum Beispiel die Umbuchung des Fluges und erstatten den Teil des Urlaubs, den man nicht in Anspruch genommen hat. Diese umfassende Variante nennt sich Vollschutztarif.
Was für ein zu frühes Reiseende gilt, gilt bei einigen Versicherungen übrigens auch für Leute, die unfreiwillig im Ausland stranden. So geschehen zum Beispiel, als das schwere Erdbeben in Christ Church 2011 viele Urlauber an ihre Hotels in Neuseeland fesselte. Die zusätzlichen Übernachtungen und die Umbuchung des Fluges sind in guten Tarifen abgedeckt.
Jahrespolice
Wer öfter im Jahr unterwegs ist, kann gleich eine Versicherung für das ganze Jahr abschließen. Damit kann man mehrere Reisen abdecken. Der Schutz gilt im Familienurlaub, aber auch, wenn nur Teile der Familie in den Urlaub fahren - zum Beispiel, wenn die Tochter mit Freunden einen Segeltörn bucht.
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Wichtige Reiseversicherungen (25.05.2012) Sebastian Koch, WDR 2 Westzeit
Man sollte allerdings abschätzen können, wie lange und für welchen Preis man insgesamt Urlaub macht. Die Tarife haben Höchstgrenzen in punkto Reisewert und Reisedauer – überschreitet man diese, wird die Versicherung möglicherweise unwirksam. Aber wer sicher ist, dass er darunter bleibt, kann mit einer Jahresversicherung noch mal Geld sparen.
Stand: 25.05.2012, 09.00 Uhr
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