WDR 2 Quintessenz - Unfälle ohne Schuldige: Keiner zahlt!
Wer bei einem Unfall verletzt wird, der durch jemand anders verursacht wurde, hat in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld zahlt dann in den meistens Fällen die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Doch was passiert, wenn der Verursacher plötzlich weg ist oder es keinen eindeutig Schuldigen gibt?

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Frau geht auf eine Rolltreppe
Keine Daten des Verursachers
Wenn der vermutlich Schuldige nicht ermittelt werden kann, hat der Leidtragende schlicht und ergreifend Pech gehabt, sagt Alexander Homann, Fachanwalt für Versicherungsrecht. Das sei dann "allgemeines Lebensrisiko". Das heißt, der Betroffene bekommt nicht nur kein Schmerzensgeld sondern bleibt auch noch auf bestimmten Kosten wie beispielweise Praxisgebühren oder Zuzahlungen für Physiotherapie oder Schmerzmittel sitzen. Es sei denn, er hat eine private Krankenversicherung, Krankenkostenzusatzversicherung oder eine Unfallversicherung abgeschlossen. Dann, so der Rechtsanwalt, könnten solche Leistungen aufgefangen werden, je nachdem, welche Tarife abgeschlossen wurden.
Kein Schuldiger
Gleiches gilt, wenn kein Schuldiger ausgemacht werden kann. Wer beispielsweise im Supermarkt ausrutscht oder auf einer Rolltreppe stürzt, weil die plötzlich ohne Grund anhält, hat nur dann Aussicht auf eine erfolgreiche Schmerzensgeld-Klage gegen den Supermarkt bzw. den Betreiber der Rolltreppe, wenn denen eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann. Also beispielsweise, wenn der Rolltreppen-Betreiber keine regelmäßigen Wartungen und Kontrollen durchgeführt hat, durch die der Unfall hätte vermieden werden können. Das OLG Düsseldorf sprach 1995 ein Warenhaus von Schadenersatzansprüchen frei, weil wenige Wochen vor dem Unfall die Rolltreppe erst vom TÜV überprüft worden war und bei dieser Kontrolle keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.
Sonderfall Autounfall
Audio
- Audio: WDR 2 Quintessenz: Unfall ohne Schuldigen (30.07.2012) Inke Köster, WDR 2 Zwischen Rhein und Weser
Bei Autounfällen zahlt in der Regel die KFZ-Versicherung des Verursachers den Auto-Schaden und ggfs. Schmerzensgeld. Begeht der Verursacher Fahrerflucht und kann nicht ausfindig gemacht werden, springt – im Gegensatz zu Unfällen im Alltag – unter Umständen die Verkehrsopferhilfe ein. Die Verkehrsopferhilfe ist ein Entschädigungsfonds und wird von den deutschen Autoversicherungsunternehmen finanziert. Um Lücken im Haftpflichtgesetz zu schließen, wurde er Mitter der 60er Jahre ins Leben gerufen.
Stand: 30.07.2012, 09.58 Uhr
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