WDR 2 Quintessenz - Selbstauskunftsportale Begrenzte Auskunft möglich

Von Patrick Kremers

Eine gruselige Vorstellung: Unternehmen, die Daten über Verbraucher sammeln und diese dann an andere Unternehmen verkaufen. Für manche Unternehmen ist das schon seit Jahren ein Geschäftsmodell – allen voran die Auskunfteien. Die berechnen anhand unserer Daten zum Beispiel die Bonität von Kunden. Allerdings: Nicht immer läuft dabei alles glatt. Verbraucher sollten deshalb regelmäßig überprüfen, was Schufa und Co. über sie gespeichert haben.


Frau füllt eine Selbstauskunft aus
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Frau füllt eine Selbstauskunft aus

Was ist eine Auskunftei?

Viele Geschäfte, die wir heutzutage tätigen, sind vom Prinzip her so genannte Kreditgeschäfte. Etwa der Handyvertrag: Einen Monat lang können Kunden telefonieren und SMS schreiben, erst dann stellt der Anbieter die Rechnung. Er geht also in Vorleistung. Damit er nicht auf den Kosten sitzen bleibt, möchte der Anbieter deshalb sicher gehen, dass der Kunde seine Schulden später auch wirklich bezahlen kann. Hier kommen die Auskunfteien ins Spiel: Hat ein Verbraucher irgendwo schon einmal Schulden gemacht, wissen die Auskunfteien das in der Regel. Aus allen gespeicherten Daten errechnen sie, wie hoch das Risiko für einen Kreditausfall ist. Das heißt: Wer in der Vergangenheit häufiger mal seine Rechnung nicht bezahlt hat, könnte eventuell irgendwann Probleme haben, einen Kredit zu bekommen.

Eigene Daten erfragen

Die gute Nachricht: Jeder Verbraucher darf einmal im Jahr erfahren, welche Daten die Auskunfteien über ihn gespeichert haben – und zwar kostenlos. Verbraucherschützer empfehlen, dieses Angebot auch anzunehmen. Denn Stichproben zeigen immer wieder, dass die Auskünfte von Auskunfteien wie Schufa, Creditreform, Arvato und Bürgel voller Fehler stecken. Die letzte Stichprobe von Stiftung Warentest im September 2009 zeigte, dass allein bei der Schufa 45 Prozent der Auskünfte fehlerhaft, unvollständig oder falsch waren. Die Schufa ist mit mehr als 65 Millionen Verbrauchern die größte und wichtigste Auskunftei in Deutschland.

Falsche Einträge beanstanden

Wer in seiner Selbstauskunft einen fehlerhaften Eintrag findet, sollte sich auf jeden Fall darum kümmern, dass er gelöscht wird. Dafür gibt es zwei Wege:
Entweder direkt einen Brief an die jeweilige Auskunftei schreiben und erklären, dass ein Eintrag fehlerhaft ist. Oder bei dem Unternehmen nachfragen, das für den falschen Eintrag verantwortlich ist. Steht in der Auskunft zum Beispiel ein altes Bankkonto, kann man die alte Bank auffordern, den Eintrag bei der Auskunftei löschen oder korrigieren zu lassen.

Selbstauskunft einholen

Es lohnt sich also, einmal im Jahr zu schauen, was die Unternehmen alles gespeichert haben. Allerdings: Das kann viel Arbeit bedeuten, denn der Verbraucher muss einen Brief an jedes einzelne Unternehmen schicken, das seine Daten verkauft. Einige bieten dafür standardisierte Musterbögen auf ihren Internetseiten an, einen Musterbrief gibt’s auch auf der Seite des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Manche Portale im Netz bieten die Formulare gegen Geld an – bis zu 5,60 Euro wollen sie dafür haben. Das ist Abzocke, sagt die Stiftung Warentest, davon sollten Verbraucher unbedingt die Finger lassen.

Selbstauskunft im Netz

Neuerdings gibt es im Internet eine Plattform, die sich darauf spezialisiert hat, für ihre Besucher Selbstauskünfte einzuholen: selbstauskunft.net. Dort kann man mit wenigen Mausklicks eine Selbstauskunft bestellen und dabei zwischen bis zu 30 verschiedenen Auskunfteien und Unternehmen wählen – und war kostenlos. Hinter dem Angebot steckt eine Agentur aus Bremen. Wer seine persönlichen Daten auf der Webseite eingibt, sollte allerdings bedenken, dass sie vielleicht in falsche Hände geraten könnten. Datenschützer haben bei dem Angebot allerdings keine Bedenken und geben grünes Licht.

Vergebliches Warten


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Ein Test des kostenlosen Internetportals zeigt allerdings: Nach vier Monaten lagen nur fünf von 30 angeforderten Selbstauskünften im Briefkasten, die anderen Unternehmen haben einfach nicht reagiert. "Wir haben schon mehrmals bei diesen Firmen nachgehakt, aber sie reagieren einfach nicht auf unsere Anfragen", sagt der Betreiber auf Anfrage der WDR 2 Quintessenz. Für Nils Schröder, Sprecher des NRW- Datenschutzbeauftragten, ist das ein klarer Verstoß gegen das Gesetz. Er rät: "Erst die Auskunftei erinnern, dass sie eine Auskunft schuldig ist. Und wenn das nicht hilft, kann man sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren." Zuständig ist immer der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem die Auskunftei ihren Sitz hat.


Stand: 19.10.2012, 09.39 Uhr